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BIOMÜLL - zu viel Plastik landet in der Biotonne - und dann auch in (frei verkäuflichen) Komposterden?

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1504

Betreff: BIOMÜLL - zu viel Plastik landet in der Biotonne - und dann auch in (frei verkäuflichen) Komposterden? Zu Frage 1: Der von der Rhein-Main Biokompost GmbH (RMB) verkaufte Kompost entspricht den Qualitätsvorgaben des RAL-Güterzeichens Kompost, kontrolliert durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Gesamtstörstoffanteil, d.h. Kunststoff und andere Störstoffe wie Steine und Glas, darf im Kompost 0,1 Masse-% nicht überschreiten. Dies entspricht runtergerechnet auf einen 50 kg-Sack insgesamt maximal 50 g Störstoffe. Der tatsächliche Störstoffanteil, unter anderem auch Kunststoffe, ist jedoch wesentlich geringer. Zu Frage 2: Der Aussortierprozess in der Biokompostanlage gliedert sich in zwei Abläufe. Zunächst Vorsortierung als Absiebung. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme gegen alle möglichen Störstoffe, die fälschlicherweise in die Biotonne gelangen. Dabei findet die Produktabsiebung bei RMB für zwei Fraktionen statt: kleiner als 10 mm für Gewerbe und Privatkunden, kleiner als 12 mm für die Landwirtschaft. Die Absiebung erfolgt einmalig. Zusätzlich erfolgt am Ende des Verfahrens eine sogenannte Windsichtung. Dabei wird ein starker Luftstrom durch den von einem Förderband herabrieselnden Kompost geblasen, um auf diese Weise auch kleinste Folienteile zu separieren. Zu Frage 3: In Frankfurt am Main gibt es keine gesonderten Untersuchungen zum Trennverhalten der Bürgerinnen und Bürger in einzelnen Stadtteilen oder Siedlungen. Erfahrungsgemäß lässt sich jedoch sagen, dass es einzelne Gebiete mit abfallwirtschaftlichen Problemen, so auch einer unzureichenden Mülltrennung, gibt. Bezogen auf die Bioabfallsammlung ist dennoch festzuhalten, dass die Biotonne bereits seit langem von der Frankfurter Bevölkerung akzeptiert wird. Die stadtweitbezogene Fehlwurfquote bewegt sich hier deutlich unter 3% der Gesamtmenge. Zu Frage 4: Die enge Tourenplanung der Lademannschaften und die damit einhergehenden Straßenbehinderungen erfordern eine rasche Leerung der Abfallbehälter. Über die Sichtprüfung hinausgehende punktuelle Kontrollmaßnahmen, wie das Entleeren von Abfallbehältern vor Ort oder an einer Sammelstelle, sind auch vor dem Hintergrund der geringen Fehlwurfquote in den Bioabfallbehältern und aufgrund des mit diesen Kontrollen verbundenen logistischen und personellen Aufwandes weder wirtschaftlich noch praktikabel. Zu Frage 5: Ob ein Bioabfallbehälter geleert wird, kann nicht vom Anteil der darin befindlichen Störstoffe abhängen, sondern nur von dem Ergebnis der örtlichen Inaugenscheinnahme (Sichtprüfung). Durch diese Sichtprüfung ist es lediglich möglich, die oberste Schicht des in der Biotonne befindlichen Abfalls zu überblicken. Werden dabei Störstoffe festgestellt, wird die Biotonne als Restmülltonne geladen. Erfahrungen zeigen, dass der Bioabfallbehälter ein relativ störungsarmer Behälter ist, was wiederum auf gute Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie die richtige Befüllungsweise zurückzuführen ist. Sollten außerhalb des überblickbaren Bereiches Störstoffe vorhanden sein, werden diese in der Biokompostanlage ausgesiebt. Zu Frage 6: Für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung werden in Frankfurt am Main nach den Bestimmungen der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Grundgebühren und Leistungsgebühren erhoben. Die Grundgebühren ergeben sich hierbei aus der Anzahl der Nutzungseinheiten auf einer Liegenschaft, die Leistungsgebühren werden nach dem Volumen der dort jeweils aufgestellten Restabfallbehälter und deren Leerungshäufigkeit bemessen. Durch das sortenreine Abfalltrennen verringert sich das notwendige Restabfallbehältervolumen und somit die zu entrichtende Leistungsgebühr. Das sortenreine Trennen lohnt sich daher. Zu Frage 7: Die FES GmbH beteiligt sich an Mieterfesten und klärt Bürgerinnen und Bürger über die Mülltrennung auf. Zudem erhalten alle Frankfurter Haushalte halbjährlich die aktuelle Ausgabe von OSKAR. In diesem Magazin werden neben allgemeinen Informationen, wie zum Beispiel Termine des Schadstoffmobils, das Abfall-ABC etc., auch aktuelle Themen aus dem Bereich Abfall, Recycling sowie Umwelt behandelt. Darüber hinaus steht eine Vielzahl von Broschüren nicht nur den Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch allen Bürgerinnen und Bürgern beim Servicecenter der FES GmbH (Liebfrauenberg 52-54) zur Verfügung. Neben zahlreichen Druckschriften in 15 verschiedenen Sprachen zur richtigen Mülltrennung und anderen abfallrechtlichen Themen, findet man hier auch Biotipps. Diese beinhalten Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne. Dabei wird auch erläutert, wie beispielsweise die Flüssigkeit in der Biotonne gebunden werden kann oder wie man Geruchsbelästigung und Madenbildung mit einfachen Mitteln verhindern kann. Ebenfalls findet ein regelmäßiger Austausch mit den Wohnungsbaugesellschaften zum Thema Abfall und richtige Mülltrennung statt. Ende November dieses Jahres ist die nächste gemeinsame Sitzung der Vertreterinnen und Vertreter von Wohnungsbaugesellschaften, der FES GmbH, der Stabstelle Sauberes Frankfurt, des Ordnungsamtes und des Umweltamtes geplant. Zu Frage 8: Der Magistrat arbeitet diesbezüglich nicht mit dem Frankfurter Einzelhandel zusammen. Es ist richtig, dass die Bioabfallbehandlungsanlage der RMB die "kompostierbaren Biomülltüten" als Störstoff wahrnehmen und dementsprechend aussortieren. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es deutschlandweit Anlagen gibt, die aufgrund ihrer technischen Ausstattung und des technischen Fortschrittes, die Benutzung von Biomülltüten zulassen. Nicht zu verkennen ist ebenfalls, dass die Biotonne in Frankfurt am Main bereits Ende 1998 flächendeckend eingeführt wurde. Frankfurter Bürgerinnen und Bürger haben somit bereits eine jahrelange Erfahrung mit der sachgemäßen Befüllung des Bioabfallbehälters gesammelt. So spiegelt sich auch das gute Trennverhalten in der geringen Fehlwurfquote und dem für eine Großstadt gutem Sammelmaterial wider.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2016OFOF 40/8BIOMÜLL - zu viel Plastik landet in der Biotonne - und dann auch in (frei verkäuflichen) Komposterden ?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. September 2016VV 135BIOMÜLL - zu viel Plastik landet in der Biotonne - und dann auch in (frei verkäuflichen) Komposterden ?Anfrage
  3. 31. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1504BIOMÜLL - zu viel Plastik landet in der Biotonne - und dann auch in (frei verkäuflichen) Komposterden?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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