Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500
Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weg ist derzeit nicht vorgesehen. Im städtischen Haushalt, der von der Stadtverordnetenversammlung mit § 1720 am 31.05.2012 beschlossen wurde, sind hierfür keine Mittel eingestellt. Der Magistrat wird aber im Rahmen der Bauunterhaltung punktuelle bauliche Maßnahmen durchführen, um die verkehrliche Sicherheit im Heinrich-Bingemer-Weg zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. März 2012OFOF 108/16Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel im Haushalt 2012 für eine grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-WegesOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, WBE, SPD, FREIE_WÄHLER, LINKE.
- 20. März 2012EAEA 64Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-WegesEtatanregung
- 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1500Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-WegesStellungnahme
- 24. September 2013OFOF 199/16Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse.Ortsbeiratsantrag · WBE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab