Parken im Bereich von Spiel- und Günflächen im Bereich Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger reagiert und die Nutzung des Platzes an der Staufenmauer als Parkplatz durch die Vonovia seit dem 01.03.2021 unterbunden. Zudem wird der Baum vor Ort kontrolliert, um die schlechten Standortbedingungen zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat der Stadt Frankfurt, vertreten durch das Grünflächenamt berichtet nach dem Abschluss der Bearbeitung des Sachverhaltes wie folgt: Die vom Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern bemängelte Nutzung des Platzes an der Staufenmauer als Parkplatz durch die Vonovia ist seit dem 01.03.2021 nicht mehr möglich. Die Fachabteilung hat das vorhandene Schloss auf die Schließung des Grünflächenamtes umgebaut. Seither ist eine Zufahrt durch die Fahrzeuge der Vonovia unterbunden. Der sich vor Ort befindliche Baum wird aufgrund der schlechten Standortbedingungen (Mauer im Wurzelbereich) durch das Grünflächenamt entsprechend kontrolliert. Erforderlichenfalls werden Baumsachverständige eingeschaltet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2020OMOM 6003Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321Direktanregung
- 10. August 2020STST 1444Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321Stellungnahme
- 7. November 2020OFOF 1490/1Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020OMOM 6913Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?Direktanregung
- 26. Februar 2021STST 532Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Ma-gistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020Stellungnahme
- 30. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1498Parken im Bereich von Spiel- und Günflächen im Bereich Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab