Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umgestaltung der Flächen vor der Staufenmauer, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die historische Bedeutung der Staufenmauer zu würdigen. Zudem wird die unrechtmäßige Nutzung als Parkfläche unterbunden, um einen ruhigen Ort in der Innenstadt zu schaffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie bereits in der Stellungnahme ST 321 dargelegt, wurden die Spielbereiche in der Wohnsiedlung auf Grund der Drogenproblematik in den 90er Jahren rückgebaut. Die bis 2009 vorhandene kleine öffentliche Spielfläche an der südlichen Staufenmauer wurde zur Sanierung der Mauer rückgebaut. Aus kriminalpräventiver Sicht von Polizei und Präventionsrat wird auf Grund der schlechten Einsehbarkeit von einer neuen Spielfläche in diesem Bereich abgeraten. Da auch die private Immobiliengesellschaft Vonovia verpflichtet ist in ihrem Freiraum Spielflächen nachzuweisen, wird der Magistrat die Gespräche mit der Immobiliengesellschaft aufnehmen und den Wunsch des Ortsbeirates noch einmal vortragen. Im Hof der Vonovia-Anlage sind Flächen vorhanden, die für eine Spielplatznutzung geeignet wären. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über die Antwort der Vonovia informieren. Zur Thematik des Parkens ist der Magistrat in Kontakt mit der Vonovia. Die Immobiliengesellschaft ist über die unrechtmäßige Nutzung des Geländes als Parkfläche informiert worden. Es wird erwirkt, dass dort zukünftig kein Parken mehr möglich ist. Eine tragbare Lösung einer möglichen Zwischennutzung der Fläche wird derzeit geprüft. Auch dieses Ergebnis wird dem OBR unaufgefordert mitgeteilt. Die südliche sowie nördliche Fläche vor der Staufenmauer sollen in den nächsten Jahren im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" umgestaltet werden. Der Magistrat erarbeitet derzeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage. Durch die Neugestaltung des Platzes "An der Staufenmauer" wird die Aufenthaltsqualität des Bereiches gesteigert und der historischen Bedeutung der denkmalgeschützten Staufenmauer Rechnung getragen. Mit dem Umbau der Platzflächen wird es grundsätzlich nicht mehr möglich sein dort zu parken. Es soll ein ruhiger Ort im Trubel der Innenstadt entstehen, der mit Bänken und Grün einen angenehmen Aufenthalt bietet und die Möglichkeit eröffnet, sich über die Stadtgeschichte zu informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2019OMOM 5357Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu ParkplätzenDirektanregung
- 17. Februar 2020STST 321Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu ParkplätzenStellungnahme
- 30. April 2020OFOF 1257/1Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, ST 321Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2020OMOM 6003Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321Direktanregung
- 10. August 2020Sie sind hierSTST 1444Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321Stellungnahme
- 7. November 2020OFOF 1490/1Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2020OMOM 6913Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?Direktanregung
- 26. Februar 2021STST 532Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Ma-gistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020Stellungnahme
- 30. August 2021Antwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 1498Parken im Bereich von Spiel- und Günflächen im Bereich Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab