Bebauungspläne Schwanheimer Unterfeld umsetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2007, ST 1484
Betreff:
Bebauungspläne Schwanheimer Unterfeld umsetzen
Zu 1.) und 2.):
Der Magistrat wird die Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 weiterbearbeiten und die Geltungsbereiche der Pläne entsprechend erweitern.
Zu 3.)
Für die Gewährung einer angemessenen Beseitigungs-/Räumungsfrist bei Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Beseitigung illegaler Eingriffe wird eine Duldungsfrist von maximal fünf Jahren als ausreichend angesehen.
Eine personenbezogene unbefristete Duldung ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Dadurch würde eine unbeschränkte Nutzung illegaler Eingriffe ermöglicht.
Zu 4.)
Der Magistrat – Umweltamt- wird dafür Sorge tragen, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Bestimmungen bezüglich Gartenhütten, Versiegelungen, Brunnen und Sichtschutzanlagen eingehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2006OFOF 244/6Bebauungspläne Schwanheimer Unterfeld umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, LINKE.WASG, FDP
- 28. November 2006OAOA 243Bebauungspläne Schwanheimer Unterfeld umsetzenAnregung
- 14. September 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1484Bebauungspläne Schwanheimer Unterfeld umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab