Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1478
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Das Referat Mobilitäts- und Verkehrsplanung berichtet einmal jährlich darüber, für welche Maßnahmen die ausführenden Ämter und Institutionen Mittel aus der Rücklage abgerufen haben. In den vergangenen fünf Jahren wurde mehrmals die Vorgabe, aus diesem Topf 5 % der jährlichen Ausgaben für Radverkehrsmaßnahmen zu verwenden, nicht eingehalten. In der Gesamtschau über alle Maßnahmen, die aus der Stellplatzablöse gefördert werden sollen, lässt sich jedoch feststellen, dass 25% aller in Aussicht gestellten Mittel für Maßnahmen zur Radverkehrsförderung eingeplant sind. Demnach werden, bezogen auf alle förderfähigen Projekte, insgesamt weit mehr als die veranschlagten 5% der jährlich verausgabten Gelder für Radverkehrsmaßnahmen vorgehalten. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat die geforderte Aufstockung der Mittel für nicht notwendig an.
Anregung vom 17.02.2012, OA 152
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2012BB 11Verwendung der Stellplatzablösemittel 2010Magistratsbericht
- 15. Februar 2012OFOF 237/5Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2012OAOA 152Verwendung der Stellplatzablösemittel Bericht des Magistrats vom 09.01.2012, B 11Anregung
- 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1478Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab