Urban Gardening im Gutleutviertel
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den Bewohnerinnen des "Lila Luftschlosses" einen Pachtvertrag für eine öffentliche Fläche zu gewähren, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Dies geschah aufgrund von Brandanschlägen, die Ängste bei den Bewohnerinnen ausgelöst haben. Die Fläche bleibt bis zum Ende des Pachtvertrags exklusiv für die Bewohnerinnen zugänglich.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Bewohnerinnen der Liegenschaft Gutleutstraße 147, "Lila Luftschloß, haben einen Pachtvertrag für die öffentliche Fläche erhalten. Dieser wurde ab 14.08.2019 gültig und gilt bis zum Ende des mit der Stadt Frankfurt am Main abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages. Hinweis: der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, auch wurde ein Kündigungsrecht seitens der Stadt vereinbart, wenn die Fläche wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. Nach einem Ortstermin am 18. April 2019 mit Vertreterinnen des Lila Luftschlosses wurde vom Magistrat beschlossen, die Fläche der Frauenwohnungsbaugenossinnenschaft "LilaLuftschloss" zu Pacht und damit alleinigen Nutzung zu überlassen. 2018 hat es eine Reihe von Brandanschlägen im Raum Frankfurt gegeben. Betroffen war damals im Dezember auch das alternative Frauenwohnprojekt "Lilaluftschloß". Verständlicherweise hat dieser Anschlag auf ihr Zuhause, bei den Bewohnerinnen Angst und Verunsicherung vor weiteren ausgelöst. Wie berechtigt diese Angst ist, zeigte sich nur einen Monat nach dem Ortstermin im April 2019. Im Mai wurde das Gebäude erneut Opfer eines Brandanschlags. Zum Glück blieb es bei einem Versuch, da ein Nachbar den Brandbeschleuniger an der Terrassentür entdeckte und die Feuerwehr die Flammen löschte. Da ein weiterer Anschlag nicht grundsätzlich auszuschließen ist, sieht sich der Magistrat in seinem Entschluss bestätigt, mit dem Projekt einen Pachtvertrag über die öffentliche Fläche abzuschließen. So soll verhindert werden, dass Unbefugte sich über diese dem Gebäude nähern können und unbemerkt von der Öffentlichkeit Schaden anrichten können. Der Magistrat hat mehrfach versucht, dem Ortsvorsteher im Mai letzten Jahres die Sachlage zu erörtern. In einer telefonischen Nachricht hatte der Magistrat bereits den Ortsvorsteher umfassend über eine Gefährdungslage der Bewohnerinnen des Vereins Lila Luftschloss informiert, die sich zu dem Zeitpunkt durch einen Brandanschlag in der Heidestraße erhöht hatte, ein öffentlicher Zugang über den Eingang Gutleutstraße 147 daher nicht möglich ist. Der Ortsvorsteher wurde außerdem dahingehend informiert, dass die Grünfläche nicht an die Initiative "Gude Leud e.V" verpachtet werden kann, da der Zugang über das Tor zur Liegenschaft rund um die Uhr geschlossen bleiben muss. Als auf die Bitte um Rückruf nicht reagiert wurde, schickte der Magistrat zuerst am 07.05.2019 und ein zweites Mal am 26.05.2019 eine Mail mit der Bitte um Rückmeldung. Auf beide Mails wurde nicht reagiert. Nach Auskunft des Vorstandes des Genossenschaftsprojektes Lilaluftschloß hat es zu keiner Zeit Pläne gegeben, einen Zaun aufzustellen, um das Grundstück zur öffentlichen Fläche abzugrenzen. Gemäß Vertrag steht den Bewohnerinnen die Fläche exklusiv als Hausgarten zur Verfügung. So lange der Vertrag in der geschlossenen Form Bestand hat, ist eine Nutzung durch die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Eine öffentliche Nutzung würde auch dem Zweck, den Bewohnerinnen die erforderliche Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten zuwiderlaufen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. Mai 2020OFOF 1287/1Urban Gardening im GutleutviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2020VV 1617Urban Gardening im GutleutviertelAnfrage
- 21. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1477Urban Gardening im GutleutviertelStellungnahme
- 25. August 2020OFOF 1422/1Untätigkeit des OrtsvorstehersOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab