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Wie weiter mit der Sophienschule?
Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1464
Betreff: Wie weiter mit der Sophienschule?
- Das Hessische Kultusministerium hat den Integrierten Schulentwicklungsplan 2015 - 19 per Erlass vom 03.03.2016 genehmigt. Die Aufhebung der Sophienschule ist eine genehmigte Maßnahme des Schulentwicklungsplanes.
- Die Sophienschule läuft zum Schuljahresende 2018/19 aus. An der Schule bestehen momentan drei Intensivklassen. Zum Ende 2016/17 läuft die erste Intensivklasse aus, jedes Jahr wird eine weitere Intensivklasse abgebaut. Die Sophienschule kann zum Zwecke der Hospitation von interessierten Schulen besucht werden. Beratungsanfragen zu konzeptionellen Fragen können an den Schulleiter der Sophienschule gerichtet werden. Das Staatliche Schulamt hat zugesagt, bei der Umlenkung der Intensivklassen die konzeptionelle Anschlussfähigkeit an neuen Standorten sicherzustellen.
- Das Gebäude Sophienschule wird nach dem Auslaufen der Sophienschule zunächst als Außenstelle der Franckeschule genutzt. Das Gebäude wird baulich so hergerichtet, dass zunächst zwei Züge, perspektivisch drei Züge, Grundschule abbildbar sind. Es werden am Standort Sophienschule allgemeine Unterrichtseinheiten, Fachräume und die Funktionalität einer ganztägig arbeitenden, inklusiven Schule in das Gebäudekonzept abgebildet sein.
- Bis zur Auslagerung der Franckeschule nutzt der Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) zwei Pavillons, die auf dem Schulhof der Sophienschule stehen. In der Franckeschule ist eine Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) mit 80 Betreuungsplätzen installiert. Während der Auslagerung bleiben diese 80 Betreuungsplätze erhalten. Nach der Sanierung der Franckeschule ist eine ESB-Aufstockung u.a. vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schüler/innenzahlen sowie neuer Grundschulstandorte in Bockenheim zu prüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. September 2014OMOM 3490Erhalt der SophienschuleDirektanregung
- 14. März 2016STST 491Erhalt der SophienschuleStellungnahme
- 13. Februar 2017OFOF 265/2Wie weiter mit der Sophienschule?Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 13. März 2017VV 384Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Anfrage
- 24. April 2017OMOM 1508Wie weiter mit der Sophienschule?Direktanregung
- 24. Juli 2017STST 1313Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Stellungnahme
- 3. August 2017OFOF 333/2Sophienschule quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 150 WochenSTST 1464Wie weiter mit der Sophienschule?Stellungnahme
- 21. August 2017OMOM 1991Sophienschule quo vadis?Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab