Sophienschule quo vadis?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1991 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 03.08.2017
Betreff: Sophienschule quo vadis? Vorgang: OM 3490/14 OBR 2; ST 491/16; V 384/17 OBR 2; OM 1508/17 OBR 2; ST 1313/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Unklarheiten bezüglich der Zukunft der Sophienschule zu beenden, indem der Ortsbeirat auf seine in der Vorlage OM 1508 gestellten präzisen Fragen nach der Zukunft der Sophienschule endlich ebenso präzise Auskünfte erhält - sowohl was die Weiterführung der guten pädagogischen Arbeit an der Sophienschule anbelangt als auch die bisher in Rede stehende Mitnutzung der Räumlichkeiten durch die Franckeschule. Hierbei sind besonders zwei im Raum stehende widersprüchliche Aussagen zu verdeutlichen und verlässliche Zeitplanungen vorzulegen:
- Die Information der aktuellen Stellungnahme ST 1313 (Betreuungsplätze im Ortsbezirk 2), die unter anderem zur weiteren Nutzung durch die Franckeschule F olgendes aussagt: "Nach dem Rückzug und dem Auslaufen der Sophienschule stehen für eine Erweiterung ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung."
- Die Ankündigung der Bildungsdezernentin vom
- April 2017, nach der die Sophienschule wieder eine "eigenständige Grundschule" werden soll. Begründung: Unterschiedliche Aussagen in diesem Bereich haben zu Irritationen von Ortsbeiratsmitgliedern, Eltern und Schulen geführt. Sowohl die Sophien- als auch die Franckeschule leisten hervorragende Bildungsarbeit, auch im Integrationsbereich. Hierfür benötigen sie verlässliche Auskünfte und damit Planungssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2014OFOF 561/2Erhalt der SophienschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. September 2014OMOM 3490Erhalt der SophienschuleDirektanregung
- 16. Februar 2015STST 265Erhalt der SophienschuleStellungnahme
- 7. September 2015STST 1285Erhalt der SophienschuleStellungnahme
- 14. März 2016STST 491Erhalt der SophienschuleStellungnahme
- 13. Februar 2017OFOF 265/2Wie weiter mit der Sophienschule?Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 23. Februar 2017OFOF 243/2Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. März 2017VV 384Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Anfrage
- 24. April 2017OMOM 1508Wie weiter mit der Sophienschule?Direktanregung
- 24. Juli 2017STST 1313Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Stellungnahme
- 3. August 2017OFOF 333/2Sophienschule quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2017STST 1464Wie weiter mit der Sophienschule?Stellungnahme
- 21. August 2017Sie sind hierOMOM 1991Sophienschule quo vadis?Direktanregung
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 557Sophienschule quo vadis?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.