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Sophienschule quo vadis?

Vorlagentyp: OM
181 Wochen bis zur Antwort14 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1991 entstanden aus Vorlage: OF 333/2 vom 03.08.2017

Betreff: Sophienschule quo vadis? Vorgang: OM 3490/14 OBR 2; ST 491/16; V 384/17 OBR 2; OM 1508/17 OBR 2; ST 1313/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die Unklarheiten bezüglich der Zukunft der Sophienschule zu beenden, indem der Ortsbeirat auf seine in der Vorlage OM 1508 gestellten präzisen Fragen nach der Zukunft der Sophienschule endlich ebenso präzise Auskünfte erhält - sowohl was die Weiterführung der guten pädagogischen Arbeit an der Sophienschule anbelangt als auch die bisher in Rede stehende Mitnutzung der Räumlichkeiten durch die Franckeschule. Hierbei sind besonders zwei im Raum stehende widersprüchliche Aussagen zu verdeutlichen und verlässliche Zeitplanungen vorzulegen:

  1. Die Information der aktuellen Stellungnahme ST 1313 (Betreuungsplätze im Ortsbezirk 2), die unter anderem zur weiteren Nutzung durch die Franckeschule F olgendes aussagt: "Nach dem Rückzug und dem Auslaufen der Sophienschule stehen für eine Erweiterung ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung."
  2. Die Ankündigung der Bildungsdezernentin vom
  3. April 2017, nach der die Sophienschule wieder eine "eigenständige Grundschule" werden soll. Begründung: Unterschiedliche Aussagen in diesem Bereich haben zu Irritationen von Ortsbeiratsmitgliedern, Eltern und Schulen geführt. Sowohl die Sophien- als auch die Franckeschule leisten hervorragende Bildungsarbeit, auch im Integrationsbereich. Hierfür benötigen sie verlässliche Auskünfte und damit Planungssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2014OFOF 561/2Erhalt der SophienschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. September 2014OMOM 3490Erhalt der SophienschuleDirektanregung
  3. 16. Februar 2015STST 265Erhalt der SophienschuleStellungnahme
  4. 7. September 2015STST 1285Erhalt der SophienschuleStellungnahme
  5. 14. März 2016STST 491Erhalt der SophienschuleStellungnahme
  6. 13. Februar 2017OFOF 265/2Wie weiter mit der Sophienschule?Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  7. 23. Februar 2017OFOF 243/2Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 13. März 2017VV 384Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Anfrage
  9. 24. April 2017OMOM 1508Wie weiter mit der Sophienschule?Direktanregung
  10. 24. Juli 2017STST 1313Wie ist die derzeitige Versorgung mit Betreuungsplätzen für die Erstklässlerinnen und Erstklässler des Schuljahres 2017/2018 im Ortsbezirk 2?Stellungnahme
  11. 3. August 2017OFOF 333/2Sophienschule quo vadis?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  12. 14. August 2017STST 1464Wie weiter mit der Sophienschule?Stellungnahme
  13. 21. August 2017Sie sind hier
    OMOM 1991Sophienschule quo vadis?
    Direktanregung
  14. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 181 WochenSTST 557Sophienschule quo vadis?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 18 · 22.01.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 19.02.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 31

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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