Uhlandstraße ist keine Rennstrecke
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1456
Betreff: Uhlandstraße ist keine Rennstrecke In der Uhlandstraße beginnt an der Einmündung Hanauer Landstraße eine Tempo-30-Zone mit entsprechendem Verkehrszeichen (274-1-50 Straßenverkehrs-Ordnung). Gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrszeichen "gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Fahrbahn rechts daneben anzubringen", so wie es in der Uhlandstraße der Fall ist. Aus diesem Grund wird das Verkehrszeichen nicht versetzt. Durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit wird sowohl im oberen als auch im unteren Abschnitt der Uhlandstraße eine Langzeitmessung durchgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2015OFOF 491/4Uhlandstraße ist keine RennstreckeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015OMOM 4296Uhlandstraße ist keine RennstreckeDirektanregung
- 2. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1456Uhlandstraße ist keine RennstreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab