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Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435

Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Da es sich bei dem Enforcement-Trailer um eine stationäre Anlage im Sinne des ministeriellen hessischen Erlasses handelt, müssen alle Örtlichkeiten vor einem Einsatz intensiv unter Einbeziehung der Landespolizei sowie der Hessischen Polizeiakademie evaluiert werden. Neben Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Erlasslage (als Einsatzorte sind prioritär Unfallstellen oder auch besonders schützenswerte Örtlichkeiten, wie beispielsweise Bushaltestellen, zu wählen) müssen sich alle Aufstellorte des gesamten Stadtgebiets auch an den tatsächlichen Notwendigkeiten orientieren. Dies vorangestellt wird der Enforcement-Trailer nicht an allen Standorten eingesetzt werden können, die seitens der Ortsbeiträte als wünschenswert erachtet werden. Ebenso wird es auch Standorte geben, die unabhängig von Anregungen des Ortsbeirats ausgewählt werden. Auch muss die jeweilige Örtlichkeit geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. Sinnvoll ist die Entwicklung eines Standorts nur dann, wenn dieser in bestimmten Abständen auch angefahren werden kann und die Fahrzeugführenden auch um die Möglichkeit einer Kontrolle wissen. Anderenfalls wird der angestrebte Effekt, nämlich sich dauerhaft an das Tempolimit zu halten, nicht erreicht. Der Anzahl von Standorten sind daher auch Grenzen gesetzt. Im Bereich des Ortsbeirats 6 gibt es bereits neun genehmigte Standorte. Dies entspricht einem Drittel der gesamten derzeit genehmigten Standorte. Die Städtische Verkehrspolizei bittet um Verständnis dafür, dass auch in anderen Ortsbezirken die Notwendigkeit des Einsatzes des Enforcement-Trailers besteht. Die gegebenen Informationen werden im Rahmen der mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Dezember 2018OMOM 4070Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzenDirektanregung
  2. 22. Februar 2019STST 421Nied und Zeilsheim: Geschwindigkeitskontrollen durch Blitzanhänger fortsetzenStellungnahme
  3. 16. April 2019OFOF 1007/6Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 7. Mai 2019OMOM 4541Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweitenDirektanregung
  5. 5. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 1435Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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