Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2014, ST 1430
Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Dem Magistratsvortrag M 12/2014 wurde seitens der Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Im Zuge eines Bebauungsplanverfahren wird die Bodenbeschaffenheit geprüft und entsprechende Maßnahmen festgelegt. Nach Auskunft des Umweltamtes sind Trümmerfelder im Bereich der Kleingartenanlage An der Wolfsweide nicht bekannt. Die Frage der Erforderlichkeit von Lärmschutzeinrichtungen und deren beitragsrechtliche Auswirkung wird im Zuge der weiteren Planung beantwortet werden. In einem neuen Baugebiet werden grundsätzlich die Erfordernisse der sozialen Einrichtungen ermittelt. Die notwendigen Plätze werden im Baugebiet umgesetzt oder gegebenenfalls an bestehenden Einrichtungen eine entsprechende Erweiterung verwirklicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2014OFOF 598/10Bebauungsplan Nr 876 - Nördlich an der Wolfsweide - AufstellungsbeschlussOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
- 18. März 2014OAOA 481Bebauungsplan Nr 876 - Nördlich an der Wolfsweide Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 12Anregung
- 10. November 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1430Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der WolfsweideStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab