Brandschutzübungen im Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010, ST 1418
Betreff:
Brandschutzübungen im Nordend
Schon seit Jahren bietet die Branddirektion Frankfurt am Main im gesamten Stadtgebiet Brandschutzunterweisungen für Erwachsene und Brandschutzerziehungsmaßnahmen für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten an. Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet, die Grundlage dafür ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die Allgemeine Hilfe (HBKG), insbesondere die §§ 3, 4, 5 und 18 sowie der Erlass -Richtlinien für die brandschutztechnische Ausstattung von Schulen und das Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei sonstigen Gefahren -.
Die Brandschutzunterweisungen, die alle in der Aufzählung 2 - 5 genannten Einrichtungen umfassen, nehmen dabei einen zeitlichen Rahmen pro Einrichtung zwischen 4 und 6 Stunden in Anspruch und gliedern sich in einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil (Gebäuderundgang und Feuerlöscherübung) und einen Teil für Räumungsübungen. Bei diesen Brandschutzunterweisungen wird auf die individuellen Bedürfnisse der Betriebe eingegangen, die im Wesentlichen durch die betrieblichen Brandschutzordnungen (interne Anweisungen über das Verhalten im Brandfalle) beeinflusst werden. Den in den Punkten 1. bis 5. vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Übungsszenarien wird somit nachgekommen.
Die Brandschutzerziehung in den Schulen und Kindertagesstätten dauert in der Regel 2 Schulstunden und wird nach einem einheitlichen Durchführungs- und Materialkonzept gestaltet. Auch für diesen Bereich sind Räumungsübungen Standard.
In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben aus 2009 dargestellt.
Maßnahmen
Teilnehmer
Anzahl
Betriebliche Unterweisungen und Schulungen
3070
301
Brandschutzerziehung in Schulen und Kindertagesstätten
6431
396
Räumungsübungen in Betrieben und Kindertagesstätten
30000
101
Räumungsübungen Schulen
26000
44
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2010OFOF 961/3Brandschutzübungen im NordendOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. August 2010OMOM 4490Brandschutzübungen im NordendDirektanregung
- 25. Oktober 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1418Brandschutzübungen im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab