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Brandschutzübungen im Nordend

Vorlagentyp: OFCDU
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Diskussion um nicht durchgeführte Brandschützübungen in der Merianschule ohne das vorhandene zweite Treppenhaus zeigt, wie wichtig diese Brandschutzübungen im Notfall sind. Aus diesem Grund sollte die erste Brandschutzübung in der Merianschule durchgeführt werden. In der Senioreriwohnanlage der Luthergemeinde ist eine Wohnung komplett ausgebrannt, so dass es in diesen Senioreneinrichtungen wichtig ist, das richtige Verhalten im Falle eines Feuers unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Alters zu üben. In Krankenhäusern wird die Großschadenslage regelmäßig geprobt, d.h. das richtige Verhalten bei Einlieferung von Patienten im Katastrophenfall. Der umgekehrte FaU, nämlich die Evakuierung eines Krankenhauses im Falle eines Brandes wird dagegen nicht geübt. Eine vor wenigen Wochen in Nordhessen erstmals vorgenommene Feuerschutzübung mit Evakuierung der Patienten hat erhebliche Mängel offenbart. Ebenso ist in einem Solinger Krankenhaus vor wenigen Wochen ein Patient an Rauchgasvergiftung verstorben, nur weil keine rechtzeitige Evakuierung zustande kam. Gerade das Polizeipräsidium hat neben der Menschenmenge eine örtliche Besonderheit, nämlich das Vorhandensein verschiedener Gerätschaften wie Wasserwerfer, Waffen und Munition sowie Asser-vaten. Gerade dann, wenn die Munition und das dazugehörende Pulver Feuer fangt, ist die Explosionsgefahr erheblich, so dass dieses bei den Brandschutzübungen zu berücksichtigen ist. Um diese Brandschutzübungen gerade bei diesen Profis Polizei zusätzlich zu erschweren, sollten möglichst Rauchschwaden vorhanden sein, um eine optimale Übung zu erzielen. Die bedeutende Anna-Amalia-Bibliothek hat gezeigt, welche Schäden durch das Feuer gerade an den lüstorisch wertvollen Büchern entstehen können.

Inhalt

Antrag vom 03.05.2010, OF 961/3

Betreff:

Brandschutzübungen im Nordend

Der Ortsbeirat möge beschließen;

Der Magistrat wird beauftragt, möglichst in allen nachstehend aufgeführten öffentlichen und privaten Einrichtungen Brandschutzübungen im Nordend durchzuführen und zwar

  1. in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Schulen, Hort, Jugendzentrum)
  2. in allen Senioreneinrichtungen (Seniorenwohnanlagen, Seniorentreffs, Pflegeeinrichtungen etc.)
  3. in allen Krankenhäusern
  4. im Polizeipräsidium
  5. in der Deutschen Bibliothek

Diese Brandschutzübungen sind vorzubereiten, wobei die Beteiligten zunächst theoretisch über das richtige Verhalten im Falle eines Feuers geschult werden müssen.

Im zweiten Schritt sind die Brandschutzübungen praktisch durchzuführen" wobei sowohl die persönlichen, als auch die örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind. Als Besonderheiten des Einzelfalles kommt in Betracht:

Zu 1: Die Schulungen mit Kindern und Jugendlichen sind altersgerecht und spielerisch vorzunehmen.

Zu 2. Bei Senioren sind Rollatoren, Rollstühle, Gehbehinderung und Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Zu 3. Ob diese Übungen tatsächlich während des laufenden Betriebes in den bestehenden Krankenhäusern vorgenommen werden kann, ist zu prüfen. Eventuell muss das Personal diese Schulung in einem fiktiven Krankenhaus mit fiktiven Verletzten üben.

Zu 4. Bei Brandschutzübungen im Polizeipräsidium ist zu prüfen, ob diese nicht durch Rauchschwaden verschärft werden können. Es ist zu prüfen, ob nicht vorhandene Geräte wie z.B. Wasserwerfer zusätzlich sinnvoll zum Brandlöschen eingesetzt werden können. Ebenso ist zu prüfen, ob Waffen und Munition sowie Asservaten gerettet werden können.

2m 5. Bei Brandschutzübungen in der Deutschen Bibliothek ist m prüfen, ob neben Personen auch Bücher gerettet werden können.

In einem dritten Schritt sind die Brandschutzübungen nachzubereiten, gemachte Fehler anzusprechen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten, damit im Ernstfall mehr Menschen gerettet werden können.

Diese Brandschutzübungen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Gegebenenfalls kann diese durch Rauchschwaden zusätzlich erschwert werden.

Vorhandene Brandschutzpläne müssen auf Richtigkeit überprüft werden, bzw. neue Brandschutzpläne aufgestellt werden.

Begründung:

Die Diskussion um nicht durchgeführte Brandschützübungen in der Merianschule ohne das vorhandene zweite Treppenhaus zeigt, wie wichtig diese Brandschutzübungen im Notfall sind. Aus diesem Grund sollte die erste Brandschutzübung in der Merianschule durchgeführt werden.

In der Senioreriwohnanlage der Luthergemeinde ist eine Wohnung komplett ausgebrannt, so dass es in diesen Senioreneinrichtungen wichtig ist, das richtige Verhalten im Falle eines Feuers unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes und des Alters zu üben.

In Krankenhäusern wird die Großschadenslage regelmäßig geprobt, d.h. das richtige Verhalten bei Einlieferung von Patienten im Katastrophenfall. Der umgekehrte FaU, nämlich die Evakuierung eines Krankenhauses im Falle eines Brandes wird dagegen nicht geübt. Eine vor wenigen Wochen in Nordhessen erstmals vorgenommene Feuerschutzübung mit Evakuierung der Patienten hat erhebliche Mängel offenbart. Ebenso ist in einem Solinger Krankenhaus vor wenigen Wochen ein Patient an Rauchgasvergiftung verstorben, nur weil keine rechtzeitige Evakuierung zustande kam.

Gerade das Polizeipräsidium hat neben der Menschenmenge eine örtliche Besonderheit, nämlich das Vorhandensein verschiedener Gerätschaften wie Wasserwerfer, Waffen und Munition sowie Asser-vaten. Gerade dann, wenn die Munition und das dazugehörende Pulver Feuer fangt, ist die Explosionsgefahr erheblich, so dass dieses bei den Brandschutzübungen zu berücksichtigen ist. Um diese Brandschutzübungen gerade bei diesen Profis Polizei zusätzlich zu erschweren, sollten möglichst Rauchschwaden vorhanden sein, um eine optimale Übung zu erzielen.

Die bedeutende Anna-Amalia-Bibliothek hat gezeigt, welche Schäden durch das Feuer gerade an den lüstorisch wertvollen Büchern entstehen können.

Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2010Sie sind hier
    OFOF 961/3Brandschutzübungen im Nordend
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. August 2010OMOM 4490Brandschutzübungen im NordendDirektanregung
  3. 25. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1418Brandschutzübungen im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 44 · 20.05.2010
TO I, TOP 20
Beraten
Die Vorlage OF 961/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 45 · 24.06.2010
TO I, TOP 18
Beraten
Die Vorlage OF 961/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 46 · 26.08.2010
TO II, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4490 2010 Die Vorlage OF 961/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

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