Frankfurter Westen: Bauen mit Hanf
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit dem Thema Hanfbau beschäftigt und sieht Potenzial in der Verwendung von Hanf als nachwachsendem Rohstoff, weist jedoch auf die höheren Kosten und die Notwendigkeit einer bauaufsichtlichen Zulassung hin. Die Verwendung von Hanfziegeln wird unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften geprüft, jedoch wird eine Förderung für private Bauträger vorerst abgelehnt, solange das Material im Forschungsstadium ist.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Im Internet sind vielfältige Informationen zum Thema Hanf (https://baustoffe.fnr.de/daemmstoffe/materialien/hanf/) bereitgestellt. Die dort veröffentlichten Materialkennwerte (Wärmeleitfähigkeit von 0,07 W/mK und Festigkeit von 0,12 bis 0,32 MPa) lassen auf eine gute Wärmedämmung schließen. Zur Lastabtragung ist das Material allerdings nicht geeignet. Da die Vorteile von nachwachsenden Rohstoffen unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes auf der Hand liegen, könnten aus Sicht des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) Projekte mit nachwachsenden Dämmstoffen realisiert werden. Zu beachten sind im Vergleich zu konventionellen Dämmstoffen die höheren Baukosten und eine schlechtere Dämmwirkung. Dabei muss die schlechtere Dämmwirkung mit höheren Bauteilstärken kompensiert werden. Im Gebäudebetrieb sollte bei der Betrachtung des Gebäudelebenszyklus ein Hauptgesichtspunkt auf den maßgebenden Emissionen und Kosten liegen. Aus Sicht der Bauaufsicht kann mitgeteilt werden, dass wenn Hanfziegel als Baustoff verwendet werden sollen, sie den Anforderungen der §§ 18 ff. Hessische Bauordnung (HBO) an Bauprodukte entsprechen müssen. Gemäß § 18 HBO dürfen Bauprodukte nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchstauglich sind. Die technischen Baubestimmungen konkretisieren diese Anforderungen. Nach der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) sind bauliche Anlagen im Mauerwerksbau nach der Normenreihe DIN EN 1996 (Eurocode 6) zu planen und zu bemessen. Daneben gelten für Mauerwerk, Mauersteine und deren Verwendung diverse andere Normen, unter anderem auch die harmonisierten europäischen Produktnormen der Normenreihe DIN EN
- Da Mauersteine aus Hanffasern und Naturkalk vermutlich von keiner technischen Regel oder einer harmonisierten europäischen Produktnorm erfasst sind, benötigen sie entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung oder eine europäisch technische Zulassung (ETA). Für die Verwendung wäre somit eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung bzw. ein Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall, jeweils erteilt von der obersten Bauaufsichtsbehörde, notwendig. Zu
- Dem Magistrat sind keine Gebäude bekannt. Zu
- Die Konversions - Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) teilt dem Magistrat mit, dass die Kosten für Hanf deutlich höher liegen dürften, als beim besser dämmenden Materialkonkurrenten der Holzfaser. Die KEG wird die Verwendung von Hanfziegeln unter Berücksichtigung der u. g. Eigenschaften prüfen: - Hanf hat eine CO2 Bilanz von -90 >% bis zur Verarbeitung (also hervorragend) - Die Wärmeleitfähigkeit (U-Wert) von Hanfziegeln ist mit 0,075 W/mK relativ mässig (Vergleich Holzfaserdämmung deutlich besser mit 0,040 w/mk - Die bauphysikalischen Eigenschaften sind als (harte) Innendämmung oder Außenhaut sehr gut (guter Feuchtepuffer, dampfdiffusionsoffen, sehr guter Schallschutz als Außenhaut bzw. Dachdämmung). - Als Mauerstein ist der U-Wert des Hanfziegels alleine zu schlecht. Er müsste für die ENEV konforme Gebäude zusätzlich überdämmt werden. - Das Brandverhalten ist schwer entflammbar (B1), bzw. Schwer brennbar (C-s1) - Für Schädlinge ist der Baustoff nicht relevant und sehr dauerhaft und langlebig - Hanfsteine sind aufgrund des natürlichen Bindematerials statisch nicht tragfähig, sind also nur für nichttragende Wände und Wandschichten geeignet. - Aufgrund der groben Oberflächenstruktur haben Hanfsteine gute akustische Eigenschaften. Zu
- Solange die Hanfziegel noch von keiner Produktnorm erfasst sind, bzw. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung oder eine europäisch technische Zulassung (ETA) aussteht, befindet sich das Material im Forschungsstadium. Solange sieht der Magistrat von einer Förderung für private Bauträger ab. Zu
- Da die sich im städtischen Eigentum befindlichen Ackerflächen üblicherweise an Landwirte verpachtet sind, die diese auf eigenes Risiko bewirtschaften, kann der Magistrat keine Aussage zu den Marktsituationen der einzelnen Feldfrüchte treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 1280/6Frankfurter Westen: Bauen mit HanfOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Mai 2020VV 1608Frankfurter Westen: Bauen mit HanfAnfrage
- 10. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1410Frankfurter Westen: Bauen mit HanfStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab