Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-Station
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1408
Betreff: Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-Station Der Magistrat berichtet, dass es sich bei der betreffenden Treppenanlage um einen Zugang vom Parkplatz des Bürgerhauses Sindlingen zum Bahnsteig an der S1 Richtung Wiesbaden/ Hochheim handelt. Die DB Netz AG ist Eigentümer des Bahnsteiges sowie des oberen Bahndammes. Der Parkplatz und der untere Böschungsbereich sind im Privatbesitz der Firma Sascha Janzen - Chartered Surveyor. Die Treppenanlage befindet sich auf diesen beiden Grund-stücken. Es fand im Sommer 2012 ein Gespräch der DB Netz AG und der Firma Sascha Janzen - Chartered Surveyor bezüglich der Ausleuchtung der Treppenanlage statt. Eine gemeinsame Lösung konnte nicht erzielt werden. Nach Information der DB Netz AG ist der ihr gehörende obere Anteil der Treppe durch einen Lichtmast auf dem Bahnsteig etwa 3,00 m neben der Treppe ausreichend beleuchtet. Nach nochmaliger Nachfrage bei dem Eigentümer des unteren Treppenteils teilte dieser mit, dass hinsichtlich der Ausleuchtung der Treppe zum Bahnsteig, die Installation einer Beleuchtung mit Bewegungsmelder von einer Fachfirma geprüft wird. Die Treppenanlage wäre damit für die Benutzer entsprechend des Tageslichtes ausgeleuchtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2012OFOF 369/6Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2012OMOM 1089Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationDirektanregung
- 17. August 2012STST 1306Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
- 8. März 2013STST 390Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
- 20. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1408Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab