Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-Station
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1306
Betreff: Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-Station Vorläufige Stellungnahme: Bei der betreffenden Treppenanlage handelt es sich um einen Zugang vom Parkplatz des Bürgerhauses Sindlingen zum Bahnsteig an der S1 Richtung Wiesbaden/Hochheim. Die DB Netz AG ist Eigentümer des Bahnsteiges sowie des oberen Bahndammes. Der Parkplatz und der untere Böschungsbereich ist in Privatbesitz. Die Treppenanlage befindet sich auf diesen beiden Grundstücken. Der Kontakt mit der DB Netz AG und dem anderen Grundstücksbesitzer wurde aufgenommen. Nach DB Netz AG ist der ihr gehörende Anteil der Treppe durch einen Lichtmast auf dem Bahnsteig etwa 3m neben der Treppe ausreichend beleuchtet. Die beiden Eigentümer haben dieses Thema im Zuge eines Gesprächstermins erörtert. Die Bahn hat zugesagt die Anordnung einer zusätzlichen Beleuchtung zu prüfen. Eine endgültige Entscheidung wird in Kürze getroffen. Wenn keine gemeinsame Lösung gefunden werden sollte, wird der Zugang zur Treppenanlage aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2012OFOF 369/6Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. April 2012OMOM 1089Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierSTST 1306Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
- 8. März 2013STST 390Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
- 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1408Beleuchtung einer Treppe an S-Bahn-StationStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab