Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB
Zusammenfassung
Der Magistrat wurde ermächtigt, über die Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB eigenständig zu entscheiden. Dies soll die Entscheidungsfindung beschleunigen und die Stadtverordnetenversammlung über relevante Vorkaufsrechtsausübungen informieren.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
- Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 zu §4485 wurde beschlossen, dass der Magistrat ermächtigt wird, künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Bei einer Vorkaufsrechtsausübung zu einem Kaufpreis von über 100.000,00 € wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsvorlage unterrichten. Im Übrigen wurde die Ziffer 1 der OA 395 abgelehnt.
- Zur Ziffer 2 der OA 395 wurde eine Bearbeitung im Vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Magistrat ist an den Grenzänderungsvertrag mit der Gemeinde Bergen-Enkheim gebunden und wird diesen im Rahmen der Entscheidung zu Vorkaufsrechtsausübungen beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2019MM 51Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBMagistratsvortrag
- 14. Mai 2019OAOA 395Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51Anregung
- 14. Mai 2019OFOF 246/16Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBOrtsbeiratsantrag · WBE, LINKE.
- 3. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 139Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab