Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 vom 12.04.2019 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Bei einer Vorkaufsrechtsausübung wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsvorlage unterrichten. 2. Weiterhin hat der Magistrat den Grenzänderungsvertrag mit Bergen-Enkheim zu beachten.
Inhalt
Antrag vom 14.05.2019, OF 246/16
Betreff: Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 vom 12.04.2019 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Bei einer Vorkaufsrechtsausübung wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsvorlage unterrichten. 2. Weiterhin hat der Magistrat den Grenzänderungsvertrag mit Bergen-Enkheim zu beachten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2019MM 51Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBMagistratsvortrag
- 14. Mai 2019OAOA 395Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51Anregung
- 14. Mai 2019Sie sind hierOFOF 246/16Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBOrtsbeiratsantrag · WBE, LINKE.
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 139Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung)