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Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB

Vorlagentyp: OFWBELINKE
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 vom 12.04.2019 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Bei einer Vorkaufsrechtsausübung wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsvorlage unterrichten. 2. Weiterhin hat der Magistrat den Grenzänderungsvertrag mit Bergen-Enkheim zu beachten.

Inhalt

Antrag vom 14.05.2019, OF 246/16

Betreff: Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 vom 12.04.2019 wird mit folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. künftig über die Ausübung von gesetzlichen Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Bei einer Vorkaufsrechtsausübung wird der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Informationsvorlage unterrichten. 2. Weiterhin hat der Magistrat den Grenzänderungsvertrag mit Bergen-Enkheim zu beachten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2019MM 51Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBMagistratsvortrag
  2. 14. Mai 2019OAOA 395Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB Vortrag des Magistrats vom 12.04.2019, M 51Anregung
  3. 14. Mai 2019Sie sind hier
    OFOF 246/16Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGB
    Ortsbeiratsantrag · WBE, LINKE.
  4. 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 139Delegation zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach §§ 24 ff. BauGBStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 29 · 14.05.2019
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 395 2019 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 395 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
WBECDU1 GrüneBFFLinkeFDP
Ablehnung:
SPD1 Grüne
zu 2)
Zustimmung:
WBECDU1 GrüneBFFLinkeFDP
Ablehnung:
SPD1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. WBE, CDU, 1 GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung)

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