Mühlenwanderweg in Niederursel erneuern
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Instandsetzung des Mühlenwanderweges in Niederursel, insbesondere des Abschnitts zwischen Dorfwiesenweg und Oberurseler Weg. Eine Befestigung des Trampelpfades wird abgelehnt, da dies einen Eingriff in die Natur darstellen würde. Stattdessen wird eine Rückverlegung des Weges in die Zone I des Landschaftsschutzgebietes angestrebt.
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Karl-Kautsky-Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Rahmenplan Niederursel06.01.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Karl-Kautsky-Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Dezernat X Klima, Umwelt und Frauen - Umweltamt - befürwortet eine Instandsetzung des Teils des Mühlenwanderweges, der den Dorfwiesenweg mit dem Oberurseler Weg verbindet.
Bei dem Wegabschnitt, der den Karl-Kautsky-Weg mit dem Krautgartenweg verbindet, ist zwischen dem ersten Teil des Karl-Kautsky-Weges bis zum Urselbach und dem zweiten Teil des Urselbaches bis zum Krautgartenweg zu unterscheiden.
Beim ersten Teilstück besteht aus Sicht des Umweltamtes kein Sanierungsbedarf.
Das zweite Teilstück verläuft zunächst parallel zum Urselbach neben der ursprünglichen Wegeparzelle über die Flurstücke 51/33 und
32. In diesem Bereich hat das Umweltamt bezüglich einer Instandsetzung des Weges mit einer wassergebundenen Decke keine Bedenken.
Bei dem restlichen Wegabschnitt handelt es sich jedoch um einen Trampelpfad über Grünland, der sich von der eigentlichen Wegeparzelle inzwischen um mehrere Meter entfernt hat. Eine Befestigung dieses Weges käme einer Neuanlage gleich und müsste als Eingriff in Natur und Landschaft genehmigt werden. Eine solche Genehmigung kann im LSG Zone II nicht in Aussicht gestellt werden.
Auch eine Wiederherstellung des ursprünglichen Weges entlang der Gärten (Flst. 65/34) wäre faktisch mit einem Eingriff in Natur und Landschaft verbunden, da diese Flächen inzwischen bewachsen sind. Daher wäre auch hierfür eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Das Umweltamt befürwortet zwar grundsätzlich eine Rückverlegung des Weges von der Zone II in die Zone I des Landschaftsschutzgebietes, auch um der Ausbreitung privater Gartennutzungen in den öffentlich zugänglichen Raum Einhalt zu gebieten. Eine Oberflächenbefestigung wird jedoch in jedem Fall abgelehnt, da der Wiesenweg nicht nur ökologisch wertvoller ist, sondern auch der Funktion des Landschaftsschutzgebietes für das Erleben der Natur und die freiraumgebundene Erholung viel mehr gerecht wird.
Unabhängig von der Wegesanierung beabsichtigt das Umweltamt, die Markierung des Mühlenwanderweges auf Frankfurter Gemarkung in Eigenregie im Laufe dieses Jahres zu erneuern.
Detaillierte Informationen vom Ortsbeirat zu fehlenden Wegweisern nimmt das Umweltamt gerne am Umwelttelefon (069-212-39100) entgegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2021STST 33Mühlrad und Krebs - Beschilderung des MühlenwanderwegsStellungnahme
- 5. März 2022OFOF 135/8Mühlenwanderweg in Niederursel erneuernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2022OMOM 1896Mühlenwanderweg in Niederursel erneuernDirektanregung
- 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 1397Mühlenwanderweg in Niederursel erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab