Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal. Es wurden nur wenige Verstöße festgestellt, und die Stadtpolizei plant, die Kontrollen fortzusetzen, ohne Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Das erwartete Ergebnis ist eine weiterhin sichere und kontrollierte Nutzung der Grünanlagen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei der Stadtpolizei sind bislang keine Beschwerden über unangeleinte Hunde in den genannten Grünanlagen bekannt; diese sind aber ohnehin Teil der präventiven Bestreifungen.
Darüber hinaus wurden zwischen Mitte Mai und Mitte Juni 2024 die Örtlichkeiten intensiv überprüft. Bei insgesamt 15 Kontrollen wurden drei Verstöße gegen die Leinenpflicht festgestellt. Gegen die Hundehaltenden wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Stadtpolizei wird die sporadischen Bestreifungen in diesem Bereich fortsetzen. Vor dem Hintergrund der wenigen Verstöße, der weiterhin erfolgenden Bestreifungen sowie im Anbetracht der Aufgabenvielfalt und personellen Ressourcen, sind Schwerpunktkontrollen nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2024OFOF 421/8Leinenzwang im Volkspark Niddatal kontrollierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. April 2024OMOM 5422Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollierenDirektanregung
- 15. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1382Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab