Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollieren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, im Niddagebiet Niddatal Schwerpunktkontrollen zur Durchsetzung des Leinenzwangs durchzuführen. Dies ist notwendig, da der Leinenzwang zunehmend missachtet wird und es bereits zu gefährlichen Vorfällen gekommen ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hadrianstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
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Neues zu Hadrianstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, in den kommenden Sommermonaten im Niddagebiet Niddatal inklusive der vorgelagerten Grünflächen (Bereich Hadrianstraße/Minigolfplatz, Bubeloch und Fritz-Lennig-Anlage) Schwerpunktkontrollen der Stadtpolizei zur Durchsetzung des Leinenzwangs durchzuführen. Dabei sind insbesondere Hundehalter in den Blick zu nehmen, die Hunde mitführen, die als gefährlich im Sinne der Hessischen Hundeverordnung gelten.
Begründung
Laut Grünanlagensatzung dürfen Hunde in Frankfurt generell nur in eigens hierfür gekennzeichneten Flächen unangeleint laufen. Gefährliche Hunde dürfen zudem nur Halter haben, die eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen. Vermehrt ist zu beobachten, dass der Leinenzwang immer weniger Beachtung findet. Erst kürzlich kam es im Bereich der Fritz-Lennig-Anlage zu einem dem Ortsbeirat berichteten Übergriff eines großen, mutmaßlich gefährlichen Hundes auf einen kleinen Hund, der mit Spaziergängern unterwegs war. Die Begleitpersonen des aggressiven Hundes machten keine Anstalten, den Hund anzuleinen und setzten sogar körperliche Gewalt gegen das Spaziergängerpaar ein, die ihren Hund beschützen wollten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2024OFOF 421/8Leinenzwang im Volkspark Niddatal kontrollierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. April 2024Sie sind hierOMOM 5422Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollierenDirektanregung
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1382Leinenzwang im Niddagebiet Niddatal kontrollierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats