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Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad

Vorlagentyp: STMagistrat
61 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat bedauert den Vorfall eines angefahrenen Kindes in der Straße Zum Rebstockbad und stellt fest, dass keine rechtlichen Grundlagen für weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen. Die bestehende Verkehrsleitsystematik wird als ausreichend erachtet, um den Verkehr zu lenken und Unfälle zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Magistrat bedauert sehr, dass im Dezember letzten Jahres in der Straße Zum Rebstockbad ein kleines Kind von einem PKW angefahren wurde. Zum Vorfall mit dem angefahrenen Mädchen lässt sich dem Bericht entnehmen, dass sich die 3-jährige am 9. Dezember 2020 um 8:23 Uhr zu Fuß circa 5 Meter von ihrer Mutter entfernt auf dem Bürgersteig auf der Straße Zum Rebstockbad auf der Seite des Rebstockbades befand. Ein Pkw-Fahrer fuhr von der Straße Am Römerhof kommend in Fahrtrichtung Max-Pruss-Straße. Auf Höhe der Hausnummer 5 lief das Kind plötzlich auf die Fahrbahn. Der Fahrzeugführer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung lag nicht vor. Die Städtische Verkehrspolizei führt in der Straße Zum Rebstockbad Geschwindigkeitsmessungen durch. Vor dem Hintergrund, dass in der Straße keine Unfallhäufungsstelle vorhanden, die Übertretungsquote der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit 5 % unauffällig und unter dem städtischen Durchschnitt ist, gibt es keine rechtliche Grundlage, weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung, beziehungsweise -reduzierung einzuleiten.

Zu 2.: Eine Verkehrszählung und -messung ist daher nicht notwendig. Zu 3a.: Die städtische Wegweisung, beziehungsweise das neue Integrierte Verkehrsleitsystem (IVLS) führt den Verkehr von der Autobahn A 648 bereits heute über die Ursinusstraße und die Straße Am Römerhof (Zielbeschilderung Europaviertel), beziehungsweise über Max-Pruss-Straße und Oeser Straße (Zielführung Höchst). Lediglich das Ziel Rebstockbad wird in der Bruno-Poelke-Straße über die Straße Zum Rebstockbad ausgewiesen. In Gegenrichtung werden mittels IVLS die Verkehre aus der Europaallee, sowie aus dem östlichen Arm der Straße Am Römerhof in Richtung Autobahn ebenfalls nicht durch die Straße Zum Rebstockbad, sondern über die Straße Am Römerhof geführt. Dies gilt auch für das Ziel Höchst. Die bestehende Wegweisung entspricht somit bereits der vom Ortsbeirat favorisierten Variante. Lediglich bei Messen, beziehungsweise Veranstaltungen kann eine dynamische Zielführung von Verkehren auch über die Straße Zum Rebstockbad erfolgen. Aufgrund der Lage der Straße Zum Rebstockbad im Straßennetz fahren gleichwohl eine Reihe von Kraftfahrzeugen die kürzere Strecke über die genannte Straße, statt der Wegweisung zu folgen. Dies lässt sich mit straßenverkehrsbehördliche Mitteln nicht verhindern. An der Straße Am Römerhof befindet sich im Übrigen eine Schule, wo auch Schulwege ausgewiesen sind. Zudem wird auf dem Gelände des VGF-Betriebshofs derzeit ein neues Baugebiet entwickelt. Eine ausschließliche Führung des Durchgangsverkehrs durch die Straße Am Römerhof ist daher nicht sinnvoll. Zu 3b.: Die Straße Zum Rebstockbad wird von mehreren Buslinien befahren. Bremsschwellen sind daher kontraproduktiv, da sie insbesondere zu unangenehmen Stößen und Erschütterungen für die Fahrgäste führen. Der Standort einer ortsfesten Geschwindigkeits-, beziehungsweise Rotlichtüberwachungsanlage wird in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission (UKO) festgelegt. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat dabei die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen. Diese gibt es an mehreren Stellen im Stadtgebiet. Zudem reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um alle Standorte, an denen das subjektive Empfinden die Errichtung einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsanlage für notwendig erachtet, mit Kontrollanlagen auszustatten. In der Straße Zum Rebstockbad liegen keine Auffälligkeiten zu Unallschwerpunkten vor. Stationäre Anlagen sind daher nicht vorgesehen. Der Schulweg von der Flüchtlingsunterkunft zur Viktoria-Luise-Schule führt die Straße Zum Rebstockbad entlang bis zum Fußgängerüberweg auf Höhe des Rebstockbades. Dort ist die Überquerung der Straße vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2020OMOM 6065Übergang Rebstockpark/Straße Zum RebstockbadDirektanregung
  2. 11. September 2020STST 1554Übergang Rebstockpark/Straße Zum RebstockbadStellungnahme
  3. 18. Januar 2021OMOM 7082Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum RebstockbadDirektanregung
  4. 23. April 2021OFOF 11/2Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum RebstockbadOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 10. Mai 2021OMOM 131Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum RebstockbadDirektanregung
  6. 26. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 61 Wochen
    STST 1369Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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