Ausbau der A 5 zwischen dem AK Westkreuz Frankfurt und AK Frankfurter Kreuz von acht auf zehn Fahrstreifen
Zusammenfassung
Der Magistrat fordert konkrete Informationen zum Ausbau der A 5, da die Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr noch nicht abgeschlossen sind. Dies führt zu einer unklaren Vorgehensweise und der Absage einer Informationsveranstaltung. Der Magistrat bedauert die Informationspolitik des Bundes.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, konkrete Angaben zum Stand und zu den Inhalten der geplanten Ausbaumaßnahmen an der A 5 zu erhalten. Die Autobahn GmbH verweist jedoch nach wie vor auf die noch nicht abgeschlossenen Gespräche mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die damit verbundene Unklarheit über die weitere Vorgehensweise.
Eine Informationsveranstaltung kann der Magistrat daher bis auf Weiteres nicht in Aussicht stellen. Der Magistrat bedauert diese zurückhaltende Informationspolitik des Bundes und wird auch weiterhin darauf hinwirken, konkrete Informationen zu erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2022OFOF 534/6Ausbau der A 5 zwischen dem AK Westkreuz Frankfurt und AK Frankfurter Kreuz von acht auf zehn FahrstreifenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 6. September 2022OMOM 2560Ausbau der A 5 zwischen dem AK Westkreuz Frankfurt und AK Frankfurter Kreuz von acht auf zehn FahrstreifenDirektanregung
- 9. Dezember 2022STST 2768Ausbau der A 5 zwischen dem AK Westkreuz Frankfurt und AK Frankfurter Kreuz von acht auf zehn FahrstreifenStellungnahme
- 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1364Ausbau der A 5 zwischen dem AK Westkreuz Frankfurt und AK Frankfurter Kreuz von acht auf zehn FahrstreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab