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Bahnhof Höchst
Vorlagentyp: STMagistrat
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2008, ST 1347
Betreff:
Bahnhof Höchst
zu
- Für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofes Frankfurt-Höchst wurde am 19.12.2007 von der DB Station&Service AG, der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH und der Stadt Frankfurt am Main eine Planungsvereinbarung unterzeichnet. Die darin vereinbarten zu planenden Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die barrierefreie Erschließung der Bahnsteige durch den Neubau von je einer Aufzugsanlage sowie die Modernisierung der vorhandenen Personenunterführung. Planungen zur Modernisierung des Bahnhofsvorplatzes oder zur Sanierung des Bahnhofsgebäudes sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Zur Konkretisierung der zu planenden Maßnahmen fanden in den vergangenen Monaten zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der DB Station&Service AG verschiedene Planungsgespräche statt. Ziel dieser Planungsgespräche war es, die Ergebnisse aus der Vorplanung auszuwerten sowie die weiteren Planungsziele zu definieren und daran den Umfang der Planungen für die Leistungsphasen 3 und 4 HOAI detailliert festzulegen. Nach Abschuss dieser Abstimmungen wird die DB Station&Service AG ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 3 u. 4 HOAI) beauftragen. zu
- Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Teilnahme des Ortsbeirats an den Vorabstimmungen zur Planung nicht notwendig. Über konkrete Planungs- oder Verhandlungsergebnisse wird der Magistrat den Ortsbeirat auch zukünftig unaufgefordert informieren. zu
- Die durch Grundstücksgeschäfte mit der DB AG bestehenden Vereinbarungen lassen den Einfluss des Magistrats auf die Erlöse des Vertragspartners nicht zu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2008OFOF 809/6Bahnhof HöchstOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU
- 6. Mai 2008OMOM 2234Bahnhof HöchstDirektanregung
- 15. September 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1347Bahnhof HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab