Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück)

Vorlagentyp: STMagistrat

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2010, ST 1346

Betreff:

Verkehrsberuhigung in der Kurhessenstraße (Mittelstück)

Zu 1)

Da einzelne Stellplätze im Bestand nicht markiert sind und der Aufstellwinkel abgestellter Fahrzeuge in Abschnitten mit Schrägparken stark variiert, kann die derzeitige Stellplatzkapazität nur näherungsweise bestimmt werden. Zwischen Höhenblick und dem künftigen Kreisverkehr Am Schwalbenschwanz ergibt sich trotz der vorgeschlagenen Baumstandorte und der "Gehwegnasen“ in Einmündungsbereichen durch eindeutige Kennzeichnung/ Markierung von Schrägparkplätzen und die abschnittsweise Umwandlung von Längs- in Schrägparken ein etwa gleich bleibendes Stellplatzangebot (Westseite: Bestand 36 - Planung 40, Ostseite: Bestand: 32 - Planung: 27).

Zwischen dem Kreisverkehr Am Schwalbenschwanz und der Höllbergstraße ist die Stellplatzanordnung (wechselseitiges Längsparken) unverändert übernommen worden. Die Aufpflasterungen und Gehwegnasen im Bereich der Knotenpunkte Ludwig-Tieck- und Haeberlinstraße wirken sich nicht negativ auf das Stellplatzangebot aus, da Zebrastreifen dort bereits vorhanden sind. Gleiches gilt für die Fahrgassenverziehung in Höhe der Kleinschmidtstraße. Die Seitenraumverbreiterungen überlagern vorhandene Sperrflächen, auf denen auch im Bestand nicht geparkt werden darf.

Zu 2)

Den Fraktionen des Ortsbeirats werden die Pläne der geplanten Maßnahmen im Oktober 2010 zugeleitet.

Zu 3)

Die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) enthalten im Abschnitt 3.3.4 folgenden Hinweis zu Fußgängerüberwegen mit Mittelinseln:

"Fußgängerüberwege können baulich mit Inseln, vorgezogenen Seitenräumen und Teilaufpflasterungen kombiniert werden, wenn entsprechende örtliche und verkehrliche Voraussetzungen gegeben sind. Diese Elemente erhöhen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und können auch gemeinsam an einem Fußgängerüberweg eingesetzt werden.“

Wie in der Stellungnahme zur Anregung des OBR 9 OM4464/10, ausgeführt schlägt der Magistrat zur Sicherung der Fußgängerquerung über die Kurhessenstraße im Einmündungsbereich Höhenblick übereinstimmend mit dem oben genannten Regelwerk und dem Votum der Anwohner eine Aufpflasterung in Kombination mit einer Mittelinsel, einem Zebrastreifen und einer "Gehwegnase“ zur Verkürzung der Querungslänge vor.

Unabhängig von der Ausführung mit oder ohne Mittelinseln sollten sich querungswillige Fußgänger an Zebrastreifen über Straßen mit Zweirichtungsverkehr immer nach beiden Richtungen absichern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Oktober 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1383 — Anfrage vom 26. August 2010.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen