Verlängerung der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seiteerlängerung der Lärmschutzwand
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die geplante Verlängerung der A 661 und die damit verbundenen Lärmschutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Anwohner:innen vor Verkehrsimmissionen zu schützen und die Lärmschutzwand zu erhöhen sowie zu verlängern. Dies soll zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner:innen östlich der A 661 führen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Riederbruch — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Bus zum Main Bad Bornheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entfernen der Tempo-30-Zusatzschilder „wegen Straßenschäden“ in den Abschnitten der wiederhergestellten Fahrbahn26.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer bei der Zufahrt/Abfahrt des FSV-Stadion durch Markierung22.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Am Riederbruch per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Autobahn GmbH des Bundes räumt dem Schutz der Anwohner:innen vor den Immissionen von Verkehrswegen einen hohen Stellenwert ein. Der vom Ortsbeirat betrachtete Bereich war deshalb Bestandteil einer Immissionsschutzbetrachtung im Rahmen der Planung zur Vervollständigung der A 661, Ostumgehung Frankfurt.
Erweiterungen der Lärmschutzanlagen zum Schutz der Anwohner:innen sowie des vom Ortsbeirat genannten Erholungsbereiches wurden in die Baurechtsunterlagen aufgenommen: Beabsichtigt ist, die auf der östlichen Seite der A 661 vorhandene Lärmschutzwand zwischen dem Theodor-Haubach-Weg und der Querung der Straße Am Riederbruch auf sechs Meter zu erhöhen.
Zudem soll diese Lärmschutzwand in Richtung Süden über die Brücke Am Riederbruch um rund 200 Meter ebenfalls mit einer Höhe von 6 Metern verlängert werden, sodass diese zukünftig bis zur Auffahrt vom Ratsweg auf die A 661 reicht (siehe hierzu beigefügtes Luftbild).
Mit diesen Lärmschutzmaßnahmen werden die vom Ortsbeirat genannten Bereiche geschützt. Es wird eine Verbesserung für die Anwohner:innen östlich der A 661 erreicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2018OFOF 460/11Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 273Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteEtatanregung
- 18. November 2019STST 2122Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteStellungnahme
- 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 293 WochenSTST 1337Verlängerung der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seiteerlängerung der LärmschutzwandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab