Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2122
Betreff: Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2018OFOF 460/11Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 273Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteEtatanregung
- 18. November 2019Sie sind hierSTST 2122Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder SeiteStellungnahme
- 1. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 293 WochenSTST 1337Verlängerung der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seiteerlängerung der LärmschutzwandStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab