Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322
Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Eine Verlegung der Bushaltestelle setzt den Bau eines ordnungsgemäßen Gehwegs auf der östlichen Seite im weiteren Verlauf der Maßbornstraße voraus, der jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse leider nicht angelegt werden kann (Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 32). Die nutzbaren Flächen der Haltestellen erlauben momentan lediglich eine Sonderwartehalle mit einer Dachtiefe von 1,20 m, die aufgrund der geringen Tiefe und ihrer Ausrichtung zur Hauptwetterseite hin keinen Witterungsschutz bieten kann (vgl. hierzu auch Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 181). Unabhängig davon gehört die Haltestelle, die im Vergleich zu vielen anderen Haltestellen im Stadtgebiet bereits barrierefrei ausgebaut ist, zu den eher gering frequentierten Haltestellen (unter einhundert Ein- und Aussteigern pro Tag). Auch sind die Aussteigerzahlen deutlich höher als die Einsteigerzahlen, weshalb der Magistrat keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Wartehalle sieht. Hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle wird der Magistrat jedoch erneut prüfen, ob der 2012 abgelehnte Erwerb des für den Ausbau des Gehwegs erforderlichen Geländestreifens zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2016OFOF 8/14Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts Verlagerung und Einrichten einer QuerungshilfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Juni 2016OMOM 209Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer QuerungshilfeDirektanregung
- 4. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1322Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer QuerungshilfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab