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Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99

Vorlagentyp: STMagistrat
55 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Schließung des Bahnübergangs am Berkersheimer Bahnhof aus Sicherheitsgründen, sobald das 3. und 4. Gleis der Main-Weser-Bahn in Betrieb genommen wird. Eine provisorische Fuß- und Radwegbrücke wird zur Verfügung stehen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Sobald das 3. und
  2. Gleis der Main-Weser-Bahn in Betrieb genommen wird, muss der Bahnübergang dauerhaft aus Sicherheitsgründen geschlossen werden. Dies ist seit Beginn der Planung bekannt und wurde so auch im Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Zu
  3. Nach Schließung des Bahnübergangs steht eine provisorische Fuß- und Radwegbrücke zur Querung zur Verfügung. Die Barrierefreiheit wird durch Aufzüge sichergestellt. Die vom Magistrat favorisierte Lösung mit barrierefreien Rampen wurde wegen Betroffenheiten und Kritik von Seiten der Anliegenden aufgegeben. Sobald die Planung des Provisoriums vorliegt, werden die Ortsbeiräte informiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2020STST 1171Provisorische Brücke vollwertig auch für Radverkehr ausbauenStellungnahme
  2. 21. Februar 2021OFOF 289/14Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 22. Februar 2021OMOM 7310Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99Direktanregung
  4. 9. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 Wochen
    STST 1308Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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