Nied: Abstandpflicht bei Schulbussen für die Panoramaschule beibehalten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, die Abstandspflicht bei Schulbussen für die Panoramaschule beizubehalten, um den Empfehlungen des Gesundheitsamts zu folgen. Dies geschieht insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung durch die Omikron-Welle und soll die Sicherheit der Kinder gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat richtet sich auch im Bereich Schülerbeförderung bei der Umsetzung von Abstandsregelungen nach den Empfehlungen des Gesundheitsamts.
Im Januar 2022 erging eine erneute Empfehlung, aufgrund derer das Stadtschulamt angesichts der Omikron-Welle eine Gefährdungsabwägung vornahm. Im Zuge dessen wurde die Geringbesetzung der Fahrzeuge bei der Beförderung von Kindern, denen es nicht oder nur eingeschränkt möglich ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen wiedereingeführt.
Der Fahrdienst, der die Beförderung an der Panoramaschule übernimmt, wurde beauftragt die Geringbesetzung schnellstmöglich umzusetzen.
Dies erfolgte kurzfristig ab dem 01. Februar
2022.
Seitdem ist der Fahrbetrieb an der Panoramaschule inklusive Außenklasse auf eine 5er Besetzung durch insgesamt 10 zusätzliche Touren umgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2022OFOF 319/6Nied: Abstandspflicht bei Schulbussen für die Panoramaschule beibehaltenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 11. Januar 2022OAOA 126Nied: Abstandspflicht bei Schulbussen für die Panoramaschule beibehaltenAnregung
- 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1287Nied: Abstandpflicht bei Schulbussen für die Panoramaschule beibehaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab