Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass keine abschließende Stellungnahme innerhalb der Frist abgegeben werden kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Entscheidungsfindung bezüglich der Ausfahrt der Freiwilligen Feuerwehr in Zeilsheim haben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Fristkeine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2023OFOF 674/6Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Februar 2023OMOM 3513Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindernDirektanregung
- 5. Juni 2023Sie sind hierSTST 1281Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindernStellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2280Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab