Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1280
Betreff: Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen Die vom Ortsbeirat genannte Abstandsregelung zu Jugendhilfeeinrichtungen wurde nachträglich in das Hessische Spielhallengesetz (HSpielhG) aufgenommen. Nach § 15 Abs. 1a HSpielhG gilt diese Abstandsregelung nicht für Anträge, die vor dem 30.06.2017 gestellt wurden und bei denen das Erlaubnisverfahren am 28.12.2017 noch nicht abgeschlossen war. Dieser Ausnahmetatbestand liegt bei der Spielhalle in der Bolongarostraße 122 vor. Für nicht anwendbar erklärt wurde durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel (8 B432/18 vom 27.09.2018) das vom Land Hessen ausgegebene Wägungsschema für den Fall, dass zwischen Spielhallen der Abstand von 300 Meter Luftlinie nicht gegeben ist. Hier warten sämtliche Städte und Gemeinden auf geänderte, rechtssichere Handlungsanweisungen des Hessischen Gesetzgebers. In anderen Bundesländern wurden diese Regelungen bereits geschaffen (Vgl. Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin vom 22.03.2016)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2019OFOF 946/6Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019OMOM 4460Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenDirektanregung
- 15. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1280Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab