Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
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Jugend- und Kindereinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand des Themas Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben. Insbesondere unter Berücksichtigung der Situation rund um die Jugend-Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Welche Maßnahme ergreift der Magistrat, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz und Verhinderung von zu starker Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen, doch gerecht zu werden? Begründung: Das Mindestabstandsgesetz von Spielhallen sollte einen wichtigen Teil zum Jugendschutz beitragen und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen ist. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen Königsteiner Straße und Bolongaropalast der Fall. Das geht einher mit einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung.
Inhalt
Antrag vom 22.02.2019, OF 946/6
Betreff: Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Auskunft über den Sachstand des Themas Mindestabstandsgebot von Spielhallen zu Jugend- und Kindereinrichtungen zu geben. Insbesondere unter Berücksichtigung der Situation rund um die Jugend-Inobhutnahme in der Bolongarostraße in Höchst. Der Presse war zu entnehmen, dass das Mindestabstandsgebot des Landes vom Verwaltungsgericht gekippt worden ist. Welche Maßnahme ergreift der Magistrat, um der Intention des Gesetzes, den Jugendschutz und Verhinderung von zu starker Spielhallenkonzentration in einzelnen Stadtteilen, doch gerecht zu werden?
Begründung: Das Mindestabstandsgesetz von Spielhallen sollte einen wichtigen Teil zum Jugendschutz beitragen und außerdem verhindern, dass ganze Straßenzüge nur noch von Wettbüros, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen durchzogen ist. Dies ist insbesondere für den Abschnitt der Bolongarostraße zwischen Königsteiner Straße und Bolongaropalast der Fall. Das geht einher mit einer starken Entwertung des öffentlichen Raumes in diesen Bereichen. Viele Bürger fühlen sich in dieser Umgebung unwohl und versuchen, solche Straßenzüge zu meiden. Es müssen rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, in solchen Bereichen die Zahl der Spielhallen/Wettbüros stark auszudünnen. Ansonsten droht ein Übergreifen bis in die Höchster Altstadt mit der einhergehenden Entwertung.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2019Sie sind hierOFOF 946/6Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019OMOM 4460Abstandregelungen von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenDirektanregung
- 15. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1280Abstandsregelung von Spielhallen zu Jugend- und KindereinrichtungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme