"Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1276
Betreff: "Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße Im Allgemeinen werden Innovationen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit begrüßt. Die so genannten "schwebenden" Zebrastreifen (dreidimensionale Fußgängerüberwege) sind jedoch keine anordnungsfähigen Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Anregung kann damit nicht entsprochen werden. Der Magistrat wird jedoch die Testphasen von Fußgängerüberwegen mit 3-D Optik aus anderen Kommunen (z. B. Braunschweig, Linz und Schmalkalden) aufmerksam verfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2018OFOF 566/1„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2992„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner StraßeDirektanregung
- 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1276"Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab