Sanierung der Wege des Friedhofes Praunheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1274
Betreff: Sanierung der Wege des Friedhofes Praunheim Der unbefriedigende Zustand der asphaltierten Wege auf dem Praunheimer Friedhof ist dem Magistrat bekannt. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden mögliche Unfallgefahren umgehend beseitigt. Wie bereits in der Stellungnahme ST 305 vom 18.02.2013 dargelegt, sind im Hinblick auf die Defizite im Gebührenhaushalt umfangreiche und teure Sanierungsarbeiten am Wegenetz derzeit nicht vertretbar. Der Magistrat hat ein externes Beratungsunternehmen mit einer Organisations-Untersuchung im Bereich des Friedhofswesens beauftragt. Die Zielsetzung ist, ein Konzept für eine zukunftsfähige Friedhofsverwaltung zu erarbeiten. Dabei wird auch das weitere Vorgehen bezüglich der Wegesanierung beleuchtet. Das Ergebnis der Untersuchung wird in Kürze vorliegen. Bis zu dessen Bewertung möchte der Magistrat keine Entscheidungen über größere Investitionen treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2013STST 305Sichere Friedhofswege in PraunheimStellungnahme
- 3. Juni 2014OFOF 396/7Sanierung der Wege des Friedhofes PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 17. Juni 2014OMOM 3260Sanierung der Wege des Friedhofes PraunheimDirektanregung
- 17. Juni 2014OFOF 408/7Antrag zur Sanierung der Wege des Friedhofes PraunheimOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 19. September 2014Sie sind hierSTST 1274Sanierung der Wege des Friedhofes PraunheimStellungnahme
- 3. Mai 2015OFOF 536/7Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlichOrtsbeiratsantrag · REP
- 19. Mai 2015OMOM 4194Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlichDirektanregung
- 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1185Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab