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Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlich

Vorlagentyp: OM
130 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4194 entstanden aus Vorlage: OF 536/7 vom 03.05.2015

Betreff: Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlich Vorgang: ST 305/13; ST 1274/14 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Wege auf dem Praunheimer Friedhof noch in diesem Jahr ausgebessert werden, damit die Unfallgefahr gebannt ist.

Begründung: In der Stellungnahme ST 305 antwortet der Magistrat, dass die Wege im Frühjahr ausgebessert werden, da für eine Sanierung das Geld nicht vorhanden ist. In der ST 1274 berichtet der Magistrat, dass ein externes Beratungsunternehmen beauftragt wurde, ein Konzept für eine zukunftsfähige Friedhofsverwaltung zu erarbeiten. Nun haben wir das Jahr 2015 und geschehen ist nichts. Die Seitenwege des Friedhofs Praunheim sind in einem so schlechten Zustand, dass eine erhebliche Unfallgefahr, besonders für ältere Personen, besteht. Muss erst ein Mensch zu Schaden kommen, bevor die Stadt handelt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2013STST 305Sichere Friedhofswege in PraunheimStellungnahme
  2. 19. September 2014STST 1274Sanierung der Wege des Friedhofes PraunheimStellungnahme
  3. 3. Mai 2015OFOF 536/7Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlichOrtsbeiratsantrag · REP
  4. 19. Mai 2015Sie sind hier
    OMOM 4194Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlich
    Direktanregung
  5. 17. August 2015Antwort des Magistrats · nach 130 WochenSTST 1185Friedhofswege in Praunheim immer noch gefährlichStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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