Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923
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Zusammenfassung
Der Magistrat klärt die Übernahme der Verkehrskreiselplanung in den neuen Bebauungsplan Nr. 923. Dies ist notwendig, um das Baurecht für die Erschließungsstraße und die geplanten Schulstandorte zu schaffen. Die Fläche für den Kreisverkehr bleibt Bestandteil des neuen Plans.
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Berner Straße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Bebauungsplan Nr. 859 Ä – Gewerbegebiet an der Berner Straße – 1. vereinfachte Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB21.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach27.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Berner Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Im Vortrag des Magistrats zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße (M 211 vom 12.11.2018/ § 3491 vom 13.12.2018) wurde bereits dargelegt, dass hier ergänzend zum Baurecht für die geplanten Schulstandorte u. a. auch das Baurecht für die Erschließungsstraße geschaffen werden soll. Daher wird die für einen Kreisverkehrsplatz erforderliche Fläche weiterhin Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 923 sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Oktober 2020OFOF 304/15Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2020OMOM 6742Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923Direktanregung
- 21. Juni 2021Sie sind hierSTST 1264Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923Stellungnahme
- 29. September 2021OFOF 68/15Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021OMOM 925Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der HeinrichBerbalkStraßeDirektanregung
- 14. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 355Aktueller Verfahrensstand Verkehrskreiselplanung - Erhalt des Bolzplatzes an der Heinrich-Berbalk-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab