Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1260
Betreff: Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden? Eine Überprüfung der Situation hat ergeben, dass es technisch möglich wäre, das überlaufende Wasser vom Ostparkweiher in den Bach im Bürgergarten einzuleiten. Der Bachlauf im Bürgergarten wird über einen Tiefbrunnen gespeist und ist in der frostfreien Zeit (Regelbetrieb 15.05. bis 15.09.) in Betrieb. Der Bach fließt von West nach Ost durch den Bürgergarten. Die Entfernung zwischen dem Beginn des Laufs im Westen des Bürgergartens (Einspeisung) und dem Ablauf des Ostparkweihers (Überlauf/Entnahme) beträgt rund 400m. Da eine verbindende Rohrleitung mit dem überschüssigem Weiherwasser über diese Distanz nicht im Gefälle verlegt werden kann, müsste eine Pumpstation gebaut und eine Druckleitung über die gesamte Strecke verlegt werden. Der Großteil der Strecke liegt in dem von künftigen Bauarbeiten unberührten Bürgergarten. Aufgrund der hohen Investitionskosten, der zu erwartenden Unterhaltungskosten der Anlage und bei relativ geringem Effekt sieht der Magistrat keine sinnvolle Möglichkeit, diese Maßnahmen durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2011STST 582Das Fließwasser ist da - der Ostparkweiher läuft überStellungnahme
- 26. April 2013OFOF 292/4Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2013OMOM 2203Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Direktanregung
- 19. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 1260Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab