Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2203 entstanden aus Vorlage: OF 292/4 vom 26.04.2013
Betreff: Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden? Vorgang: ST 582/11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mittelfristig, beispielsweise im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Bauprojekten, eine Verbindung vom Ostparkweiher zum Bachlauf im Bürgergarten hergestellt werden kann.
Begründung: Der Ostparkweiher ist in den Frühjahrsmonaten gut gefüllt, mitunter überfüllt. Dies ist bekannt, hängt mit der hergestellten Fließwasserverbindung vom Seckbacher Ried zusammen und ist im Prinzip so gewollt (vgl. Stellungnahme ST 582 des Magistrats), damit das saubere Wasser aus der Fließwasserverbindung nicht in die Mischwasserkanalisation abgeleitet wird. Andererseits ist zu beobachten, dass der Bachlauf im Bürgergarten gleichzeitig praktisch leer ist - was mit seiner künstlichen Bewässerung zusammenhängt, die in den Wintermonaten wohl weitgehend eingestellt wird. Die naheliegende Frage ist, ob hier eine Verbindung sinnvoll herstellbar ist. Eventuell könnte diese bei anstehenden Bauarbeiten (Übernachtungsstätte, S-Bahn) mit bedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2011STST 582Das Fließwasser ist da - der Ostparkweiher läuft überStellungnahme
- 26. April 2013OFOF 292/4Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2203Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Direktanregung
- 19. August 2013Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 1260Kann überschüssiges Fließwasser für den Bürgergarten genutzt werden?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats