Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 125
Betreff: Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen Das Neubaugebiet Frankfurter Bogen ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen. In Tempo-30-Zonen sind weitere, sich an den Fahrverkehr richtende, Verkehrszeichen und Querungshilfen nicht vorgesehen. Sämtliche neu geschaffene Fußgängerüberwege wurden als Ergänzung im Rahmen der Schulwegsicherung eingerichtet, um die Schulkinder sicher auf ihrem Weg zur Schule zu führen. Der angesprochene Verkehrsunfall auf dem Fußgängerüberweg ist nicht das Ergebnis eines normalen Verkehrsgeschehens im Neubaugebiet Frankfurter Bogen, sondern auf Unachtsamkeit eines Fahrzeugführers zurückzuführen. Unachtsamkeit lässt sich bedauerlicherweise mit baulichen oder straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen nicht wirksam begegnen. Nachdem die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit zeigen, dass sich 94,8 % der Fahrzeugführer an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er eine Notwendigkeit, im Sinne der Anregung tätig zu werden, nicht zu erkennen vermag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2013OFOF 539/10Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013OMOM 2607Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenDirektanregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 125Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab