Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2607 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 27.10.2013
Betreff: Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass umgehend dauerhafte Maßnahmen gegen das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in der Gundelandstraße umgesetzt werden.
Begründung: Seit Jahren wird seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie des Ortsbeirats 10 die fehlende Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße moniert. Die Schulwegsicherungskommission wurde mehrfach mit dem Thema befasst, zwei Fußgängerüberwege wurden eingerichtet. Außerdem wird in unregelmäßigen Abständen die Geschwindigkeit kontrolliert. Leider kam es am Morgen des 24.10.2013 auf dem Fußgängerüberweg der Gundelandstraße westlich der Straße An den drei Hohen zu einem Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen (Mutter mit Kind). Laut Polizeibericht wird als Unfallursache derzeit von Unachtsamkeit des Autofahrers ausgegangen. Der Ortsbeirat 10 bittet erneut darum, weitergehende Maßnahmen umzusetzen, da die in westlicher Richtung abschüssige Gundelandstraße unverändert zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2013OFOF 539/10Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2607Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenDirektanregung
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 125Verkehrssicherheit in der Gundelandstraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats