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Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2010, ST 1247

Betreff:

Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum

Derzeit werden mehrere Varianten für eine Revitalisierung des Standortes geprüft, die unter anderem auch einen Abriss des Gesamtkomplexes mit anschließender optimierter Bebauung mit der Feuer- und Rettungswache und der entsprechenden Anzahl von Wohnungen vorsehen.

Es ist nicht daran gedacht, den Wohnungsbestand zu vermindern oder diese Wohnungen zu verkaufen.

Sollte die oben genannte Variante zum Tragen kommen, wäre eine Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit dem Ziel, die (dann neu entstandenen) Wohnungen zu betreiben, eine hervorragende und zielführende Option, die der Magistrat zu gegebener Zeit aufgreifen und verfolgen wird.

In der Heinrichstraße existieren keine Mietwohnungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
  2. 29. Mai 2010OFOF 654/1Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 15. Juni 2010OMOM 4318Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumDirektanregung
  4. 27. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1247Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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