Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2010, ST 1247
Betreff:
Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
Derzeit werden mehrere Varianten für eine Revitalisierung des Standortes geprüft, die unter anderem auch einen Abriss des Gesamtkomplexes mit anschließender optimierter Bebauung mit der Feuer- und Rettungswache und der entsprechenden Anzahl von Wohnungen vorsehen.
Es ist nicht daran gedacht, den Wohnungsbestand zu vermindern oder diese Wohnungen zu verkaufen.
Sollte die oben genannte Variante zum Tragen kommen, wäre eine Kooperation mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit dem Ziel, die (dann neu entstandenen) Wohnungen zu betreiben, eine hervorragende und zielführende Option, die der Magistrat zu gegebener Zeit aufgreifen und verfolgen wird.
In der Heinrichstraße existieren keine Mietwohnungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
- 29. Mai 2010OFOF 654/1Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4318Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumDirektanregung
- 27. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1247Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab