Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In den letzten Jahren wurden so gut wie keine städtischen Wohnungen in Frankfurt am Main verkauft. Wenn doch, erfolgte der Verkauf in der Regel an Mieterinnen und Mieter. Durch diese Politik und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Mieten stadteigener Wohnungen in ihrer Höhe unterhalb des Mietspiegels anzusetzen, wurde erheblich dazu beigetragen, das allgemeine Mietniveau in Frankfurt zu stabilisieren.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2010, OF 654/1
Betreff:
Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf geeignete Weise sicher zu stellen, dass im Falle eines Verkaufs die im Magistratsbericht M 100 erwähnten Wohnungen in der Heinrichstraße und Frankenallee durch die BKRZ GmbH & Co. KG ausschließlich an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft veräußert werden dürfen.
Begründung:
In den letzten Jahren wurden so gut wie keine städtischen Wohnungen in Frankfurt am Main verkauft. Wenn doch, erfolgte der Verkauf in der Regel an Mieterinnen und Mieter.
Durch diese Politik und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Mieten stadteigener Wohnungen in ihrer Höhe unterhalb des Mietspiegels anzusetzen, wurde erheblich dazu beigetragen, das allgemeine Mietniveau in Frankfurt zu stabilisieren.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 100 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
- 29. Mai 2010Sie sind hierOFOF 654/1Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4318Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumDirektanregung
- 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1247Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)