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Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum

Vorlagentyp: OM
14 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 29.05.2010

Betreff: Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum Vorgang: M 100/10 Der Magistrat wird aufgefordert, auf geeignete Weise sicherzustellen, dass die im Vortrag des Magistrats, M 100, genannten Wohnungen in der Heinrichstraße und der Frankenallee, im Falle eines Verkaufs durch die BKRZ GmbH & Co. KG, ausschließlich an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft veräußert werden dürfen.

Begründung: In den letzten Jahren wurden so gut wie keine städtischen Wohnungen in Frankfurt am Main verkauft. Wenn doch, erfolgte der Verkauf in der Regel an Mieterinnen und Mieter. Durch diese Politik und den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die Mieten stadteigener Wohnungen in ihrer Höhe unterhalb des Mietspiegels anzusetzen, wurde erheblich dazu beigetragen, das allgemeine Mietniveau in Frankfurt zu stabilisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2010MM 100Einbringung restlicher Feuerwehrgrundstücke in die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (BKRZ GmbH & Co. KG)Magistratsvortrag
  2. 29. Mai 2010OFOF 654/1Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 15. Juni 2010Sie sind hier
    OMOM 4318Verbleib von Wohnungen im städtischen Eigentum
    Direktanregung
  4. 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1247Verbleib von Wohnungen im städtischen EigentumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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