Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1245
Betreff: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße Die Niedwiesenstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone, in der Fußgängerüberwege, wie auch im Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadt Frankfurt am Main (M 323 vom 15.12.1989) dargelegt, nicht vorgesehen sind. Darüber hinaus besagen die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden sollen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher die Straße überqueren kann. Dies ist nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke und das Fußgängeraufkommen nötig machen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geben Einsatzgrenzen vor. So müssen bestimmte verkehrliche Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist jedoch erkennbar, dass wegen der verkehrlichen Bedeutung der Niedwiesenstraße als Sackgasse, die erforderlichen Verkehrsstärken weder für die Fahrzeuge, noch für die Fußgänger erreicht werden. Zudem handelt es sich hier nicht um einen offiziellen Schulweg. Aus den genannten Gründen sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2012OFOF 364/9Fußgängerüberweg (.Zebrastreifen.) in der NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Mai 2012OMOM 1223Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 13. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1245Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab