Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2012, OM 1223 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 09.05.2012
Betreff: Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Niedwiesenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niedwiesenstraße einen Fußgängerüberweg entweder gemäß Vorschlag a) oder b) der beigefügten Skizze aufzubringen.
Begründung: Besonders im morgendlichen Berufsverkehr sind Schulkinder gefährdet. Dazu tragen die Unübersichtlichkeit der Niedwiesenstraße an der Abzweigung eines Straßenstumpfes und viele zu schnell verkehrende Autofahrer bei. Ein Fußgängerüberweg an einer der skizzierten Stellen zwingt zu langsamerem Fahren, erhöht die Orientierungsmöglichkeit und verbessert damit die Sicherheitslage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Mai 2012OFOF 364/9Fußgängerüberweg (.Zebrastreifen.) in der NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Mai 2012Sie sind hierOMOM 1223Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 13. August 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1245Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats