Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs. Die Deutsche Bahn hat die Baumaßnahmen in zwei Phasen aufgeteilt, um die Nutzung der Sperrpausen zu gewährleisten. Ein Konzept zur Baufreiheit wird in einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat sich in dieser Angelegenheit an die Deutsche Bahn (DB) gewandt und folgende Rückmeldung erhalten:
"Für die Baumaßnahme liegt zwischenzeitlich das Planrecht durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor; die Bestandskraft wird mit Baubeginn erwartet. Die Finanzierung der Maßnahmen befindet sich aktuell in Vertragsverhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main, dem Land Hessen und der DB."
Der Magistrat weist darauf hin, dass der Bau- und Finanzierungsbeschluss (M29/2023) inzwischen vorliegt. Damit sind die nötigen Voraussetzungen seitens des Magistrats geschaffen. Der vollumfängliche Vertragstext der DB liegt (Stand 18. April 2023) allerdings noch nicht vor.
Zum Sachstand der Baumaßnahmen schreibt die DB:
"Ende 2022 musste leider festgestellt werden, dass der geplante Umbau der städtischen (...) Personenunterführung (PU) Ost aufgrund fehlender Baufreiheit aus technischen Gründen nicht rechtzeitig hergestellt werden kann. Deshalb wurde Anfang 2023 eine Splittung der vorgesehenen Arbeiten an der PU Ost beschlossen, um die Nutzung der angemeldeten Sperrpausen 2023 sicherzustellen und die Terminschiene des gesamthaften Bauvorhabens nicht zu gefährden. Die PU am östlichen Ende des Bahnhofs dient neben der Erschließung der Bahnsteige insbesondere als Stadtteilverbindung und als Eingangstor zu den Stadtbereichen.
Die fehlende Baufreiheit liegt an Versorgungsleitungen, die durch Parallelprojekte ebenfalls betroffen und technisch nicht leicht umzulegen sind. Hierfür muss ein gesondertes Konzept inklusive Planung mit den öffentlichen Leitungsträgern erarbeitet werden. (...)"
Der Magistrat rechnet damit, dass das Konzept in einer Ortsbeiratssitzung zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgestellt werden kann.
Überdies führt die DB aus:
"Die für 2023 geplanten weiteren Oberleitungsarbeiten (Baubeginn Ende Mai) und umfangreichen Kampfmittelsondierungen (voraussichtlich April) haben weiterhin Bestand.
Die Baumaßnahmen am Bahnhof Griesheim sind wie folgt vorgesehen:
- Splittung in sperrpausenrelevante Arbeiten (2023) und nichtsperrpausenrelevanten Arbeiten (2024), um die Einschränkungen für Reisende so gering wie möglich zu halten.
- Arbeiten 2023: grundlegende Arbeiten am Ingenieurbauwerk der städtischen Personenunterführung Ost (Abdichtungsarbeiten, Betonarbeiten, etc.); die Arbeiten befinden sich gegenwärtig im Vergabeprozess; Baubeginn der Arbeiten an der PU Ost sind ab Juni geplant.
- Arbeiten 2024: Aufzugsanlagen Nord und Süd, Treppenanlagen Nord und Süd, Personenunterführung Gestaltung + Beleuchtung und Technikräume; voraussichtlicher Beginn der Arbeiten im März 2024. Der Beginn steht in der Abhängigkeit von der Genehmigung der Straßensperrung Omegabrücke. Hierzu laufen aktuell Abstimmungen mit den Behörden. Weitere Details zu der Terminreihung können erst nach konkreter Festlegung der Straßensperrung Omegabrücke durch die Behörden festgelegt werden."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2023OFOF 688/6Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. Februar 2023VV 602Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?Anfrage
- 5. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1243Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab