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Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, den aktuellen Stand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs mitzuteilen. Dies geschieht, um die Öffentlichkeit über die Verzögerungen und den Fortschritt der Umbaumaßnahmen zu informieren.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand der Sanierung und der Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau des Griesheimer Bahnhofs mitzuteilen. Gegebenenfalls wird um persönliche Aufklärung im Ortsbeirat durch einen Vertreter der Deutsche Bahn AG und des Magistrats gebeten.

Begründung

In vielen Gesprächen und Veranstaltungen zuvor wurde darum gebeten, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden über die Umbaumaßnahmen am Griesheimer Bahnhof zu halten und regelmäßig einen Zwischenbericht zu geben. Dies war auch in den verschiedenen Gesprächen zugesichert worden. Leider muss aber immer wieder festgestellt werden, dass man dieser Informationszusage nicht nachkommt, denn angeblich verzögern sich die Umbaumaßnahmen schon wieder. Und wo ist die Information dazu? Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, den aktuellen Stand mitzuteilen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2023OFOF 688/6Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 7. Februar 2023Sie sind hier
    VV 602Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?
    Anfrage
  3. 5. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1243Griesheim: Wie ist der Sachstand der Sanierung des Griesheimer Bahnhofs?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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