Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle "Ronneburgstraße" der Stadtbahnlinie U 5
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Umbau der Station Ronneburgstraße und stellt fest, dass keine wesentlichen Änderungen der Lärmverhältnisse durch die Baumaßnahmen zu erwarten sind. Daher sind keine weiteren Maßnahmen zur Geräuschminderung notwendig.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenStellungnahme des Magistrats
Durch den planfestgestellten Umbau der Station Ronneburgstraße wurde, bezogen auf den Verkehrslärm, weder ein erheblicher baulicher Eingriff noch eine wesentliche Änderung der Lärmverhältnisse bewirkt. Infolgedessen sind seitens der VGF keine weiteren Maßnahmen zur Geräuschminderung notwendig und auch nicht vorgesehen. Eine Erhöhung der Geräuschimmission ist eher unwahrscheinlich, da die gleichzeitige Anhebung beider Bahnsteige zwar einerseits zu einer größeren Reflektionsfläche, andererseits aber auch durch die direkt an der Straße gelegene ca. 80 cm hohe Wand zu einer höheren Schallschutzwirkung geführt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2019OFOF 870/10Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Bahnlinie U 5Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2019OMOM 5474Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Direktanregung
- 20. März 2020STST 579Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
- 26. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1242Lärmschutz am Hochbahnsteig der Haltestelle „Ronneburgstraße“ der Stadtbahnlinie U 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab